18 Jahre Haft für versuchten Mord an Wiener Taxifahrer
Ein 29-Jähriger musste sich am Donnerstag wegen versuchten Mord an einem Taxifahrer vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der Angeklagte hatte den Taxler am 12. Juli 2023 aus nichtigem Anlass mit einem selbst gebastelten Skalpell und einer Rasierklinge attackiert. Er fügte dem Opfer eine tiefe, klaffende Schnittwunde am Nacken sowie oberflächliche Kratzer am Hals und im Schulterbereich zu - aus Sicht der Anklagebehörde in Tötungsabsicht. Nun wurde er für 18 Jahre Haft verurteilt.
"Der Betroffene ist nur deshalb glimpflich davon gekommen, weil er sich massiv zur Wehr gesetzt hat", schilderte die Staatsanwältin das Geschehen, das sich knapp vor Mitternacht auf der Simmeringer Hauptstraße abgespielt hatte. Dem Taxler gelang es, weitere schwunghafte Stichbewegungen des Angreifers abzuwehren und diesen schließlich zu Boden zu treten, wo er von mittlerweile eingetroffenen Polizeibeamten - Passanten hatten Hilfe alarmiert - fixiert und festgenommen wurde.
Zu der gewalttätigen Auseinandersetzung war es gekommen, nachdem der Taxifahrer den 29-Jährigen angehupt hatte, weil dieser achtlos und auf sein Handy starrend die Simmeringer Hauptstraße bei Rot überquert hatte. "Er musste abrupt abbremsen, um eine Kollision zu vermeiden", berichtete die Staatsanwältin, die die Reaktion des Taxlers "nachvollziehbar und wohl für jedermann verständlich" nannte. Der "Rotsünder" sei deswegen in Rage geraten, habe mit der Faust auf die Motorhaube des Taxis gedonnert und mit dem Ellbogen den rechten Seitenspiegel abgeschlagen, worauf der Taxler aus dem Wagen stieg, um den Mann zur Rede zu stellen.
In dieser Situation entnahm der 29-Jährige seiner Hosentasche Skalpell und Rasierklinge und ging zum Angriff über - "in Panik", wie sein Verteidiger geltend machte. Sein Mandant, ein aus Syrien stammender Geflüchteter, habe am Weg nach Europa Gewalt erfahren, deswegen zur eigenen Sicherheit Klingen eingesteckt gehabt und von diesen nun Gebrauch gemacht: "Er wollte den nicht töten. Er hat das niemals gewollt. Er wollte seinen Gegner bedrohen und von dort wegkommen." Der Verteidiger verwies außerdem darauf, dass der Angeklagte bei einer Größe von 1,65 Zentimeter nur 50 Kilo wiege und dem Gegner körperlich unterlegen gewesen sei: "Er ist das, was man ein Zniachtl nennt. Er ist ängstlich, geknickt. Das Gegenteil eines Gewalttäters."
"Ich wollte ihm nur klarmachen, dass er weiterfahren soll", meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, weshalb es dafür scharfe Klingen brauchte, erwiderte der Mann: "Ich habe damals auch lange Nägel gehabt. Ich hätte ihn auch damit verletzen können." Das Ganze sei "eine sehr schnelle, dynamische Aktion" gewesen, die aus seiner Sicht offenbar eine gewisse Berechtigung hatte: "30 Jahre bin ich geschlagen und erniedrigt worden. Soll ich noch 30 Jahre erniedrigt und beleidigt werden?" Die Richterin belehrte ihn daraufhin, dass er noch keine 30 sei: "1994 geboren, rechnen Sie nach!"
Der Taxler machte im Zeugenstand Schadenersatz geltend, wobei sich nach Berechnungen des Gerichtsmediziners auf Basis der geltenden Schmerzengeld-Sätze ein Anspruch in Höhe von 1.200 Euro ergab. Das war dem Zeugen zu wenig. Er verlangte 2.000 Euro. Selbst wenn ihm das Gericht den höheren Betrag zusprechen sollte, dürfte er keine realistischen Aussichten auf eine finanzielle Wiedergutmachung haben: der Angeklagte verfügt weder über ein Einkommen noch monetäre Rücklagen.
Zusammenfassung
- Versuchten Mord an einem Taxifahrer hat am Donnerstag die Staatsanwaltschaft einem 29-Jährigen in einem Schwurprozess am Wiener Landesgericht vorgeworfen.
- Der Angeklagte hatte den Taxler am 12. Juli 2023 aus nichtigem Anlass mit einem selbst gebastelten Skalpell und einer Rasierklinge attackiert.
- "Ich wollte ihm nur klarmachen, dass er weiterfahren soll", meinte der Angeklagte in seiner Einvernahme.
- Nun ist der 29-Jährige zu 18 Jahren Haft verurteilt worden.