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15 Jahre für Mordversuch an Ehemann im Innviertel bestätigt

Heute, 10:13 · Lesedauer 2 min

Es bleibt bei 15 Jahren Haft für eine Frau, die im Sommer 2022 ihren Ehemann mit einem Messer zu töten versucht hat. Sie hatte gegen das Urteil des Landesgerichts Ried Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) und Berufung gegen die Strafhöhe beim Oberlandesgericht (OLG) in Linz eingereicht. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde schon abgewiesen, der Schuldspruch ist somit rechtskräftig. Am Montag hatte das OLG nur mehr über die Strafhöhe zu entscheiden.

Damit ist ein jahrelanger Prozess beendet. Drei Rechtsgänge hat es in dem Fall gegen die heute 34-Jährige gegeben. Sie hat ihrem 40-jährigen Mann, mit dem sie vier gemeinsame Kinder hat, im gemeinsamen Wohnhaus im Innviertel beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf eine Schnittwunde am Hals zugefügt. Das Opfer überlebte dank einer Notoperation.

Im ersten Prozess im Frühjahr 2023 hatten die Richter das Urteil ausgesetzt, da die Geschworenen die Angeklagte nur wegen schwerer Körperverletzung und nicht wegen Mordversuchs schuldig sprachen. Im Herbst kam es dann mit neuen Geschworenen und Berufsrichtern zur nächsten Verhandlung. Diese endete mit 14 Jahren Haft wegen Mordversuchs, wogegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung beriefen. Dieses Urteil hob der OGH auf, weil ein Zeuge nicht gehört worden war. Im September 2024 wurde zum dritten Mal in Ried der Fall verhandelt und es setzte 15 Jahre Haft für die Frau, die wieder in die volle Berufung ging.

Angeklagte entging einem Verleumdungsverfahren

Verteidiger Andreas Mauhart wies darauf hin, dass seine Mandantin seit 32 Monaten in U-Haft sei, wo die Haftbedingungen schlechter seien als in der Strafhaft - dort könne man arbeiten und habe eine "Wohnung". Auch sei sie völlig von ihren Kindern isoliert. Der Anwalt forderte eine "erhebliche Reduktion" der Strafe. Die Oberstaatsanwaltschaft sah keinen Grund, warum man dies tun solle. Ihr Vertreter wies zudem darauf hin, dass es nur deshalb kein Verfahren wegen Verleumdung gegen die Frau gegeben habe, weil die von ihr beschuldigte Tochter noch nicht strafmündig war.

Das Berufungsgericht wertete zwar einige Milderungs- und Erschwerungsgründe ein wenig anders als das Erstgericht, unter dem Strich blieb es aber bei der verhängten Strafe von 15 Jahren.

Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Linz hat die 15-jährige Haftstrafe für eine Frau bestätigt, die im Sommer 2022 ihren Ehemann mit einem Messer angriff.
  • Die Frau hatte ihrem 40-jährigen Mann, mit dem sie vier Kinder hat, beruhigende Medikamente ins Essen gemischt und ihm im Schlaf eine Schnittwunde am Hals zugefügt; er überlebte nur dank einer Notoperation.
  • Ihr Verteidiger argumentierte für eine Strafminderung, da sie seit 32 Monaten in U-Haft ist und völlig von ihren Kindern isoliert, doch das Gericht bestätigte die Strafe.