13-jähriger Salzburger verkaufte Cannabis vom Kinderzimmer aus
Wie die Polizei am Mittwoch informierte, verkaufte der Bursche in seinem Kinderzimmer Cannabiskraut an eine noch unbekannte Zahl von Abnehmern. Wie viel der Jugendliche von den Drogen abgesetzt hat und wie viel Geld er dabei verdiente, stand zunächst ebenfalls nicht fest. In den Fokus der Ermittler rückte neben dem strafunmündigen Burschen auch der Vater des Schülers.
Auf den "Jungunternehmer" aufmerksam wurde die Polizei, nachdem der 13-Jährige von zwei Zeugen belastet worden war. Sie behaupteten, bei ihm mehrmals Suchtmittel in Form von Cannabiskraut gekauft zu haben. Dabei wollen sie beim Schüler bei jedem ihrer Besuche größere Mengen des Suchtgifts gesehen haben. Zudem sagte einer der Zeugen, dass die Drogen aus dem Bestand des Vaters des Burschen stammen würden. Er konnte aber nicht sagen, ob sich der Sohn das Cannabiskraut heimlich genommen oder vom Vater freiwillig bekommen habe.
Vater angezeigt
Die Staatsanwaltschaft Salzburg ordnete darauf eine Hausdurchsuchung an. Dabei wurde am 18. Mai im Zimmer des Schülers 90 Gramm Cannabiskraut, eine Feinwaage zum Abwiegen des Suchtmittels und zahlreiche benutzte Bongs und Grinder, also Cannabismühlen, gefunden. Im Gartenhaus des Vaters wurden die Polizisten ebenfalls fündig. Ein Drogenspürhund stieß auf 910 Gramm Cannabiskraut von offenbar hoher Qualität. Zur Feststellung des exakten THC-Reinwertes wird das Cannabiskraut noch zum Bundeskriminalamt nach Wien geschickt und dort untersucht.
Während der Sohn aufgrund seines Alters noch nicht strafmündig ist, wurde sein Vater auf freiem Fuß angezeigt. Die Polizei wird zudem einen Bericht an die Staatsanwaltschaft und das Jugendamt erstatten.
Zusammenfassung
- Sein Taschengeld deutlich aufgebessert haben dürfte sich ein 13-jähriger Schüler aus dem Salzburger Flachgau.
- Wie die Polizei am Mittwoch informierte, verkaufte der Bursche in seinem Kinderzimmer Cannabiskraut an eine noch unbekannte Zahl von Abnehmern.
- Während der Sohn aufgrund seines Alters noch nicht strafmündig ist, wurde sein Vater auf freiem Fuß angezeigt.