Mit Sputnik oder Sinopharm geimpft: Was tun, wenn die Impfpflicht kommt?
Noch im Frühjahr kündigte der ehemalige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an, dass bald auch in Österreich mit dem russischen Impfstoff Sputnik V geimpft werden würde. Daraus wurde zwar nichts, dennoch dürfte es zahlreiche Menschen in Österreich geben, die damit geimpft wurden.
Als in Österreich Impfstoff noch Mangelware war, bot etwa Serbien auch Ausländern an, sich dort impfen lassen zu können – unter anderem mit dem chinesischen Impfstoff von Sinopharm und auch mit Sputnik V. Viele ließen sich das nicht zweimal sagen.
Selbst EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn oder die Slowakei setzen immer noch auf das russische Vakzin. 17.621 Ungarn arbeiteten in den Monaten Jänner bis November 2021 durchschnittlich in Österreich - allein in Hotellerie und Gastronomie. Auch in anderen Branchen gibt es natürlich Gastarbeiter, die vielleicht mit Impfstoffen geimpft sind, die die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nicht zugelassen hat.
Täglicher Test für die Arbeit
Seit die 2G-Regel gilt, dürfen sie schon nicht mehr ins Wirtshaus oder zu Kulturveranstaltungen. Für die Arbeit, wo die 3G-Regel gilt, müssen sie sich beinahe täglich testen. Viele haben das hingenommen, doch nun kommt die Impfpflicht und die Verunsicherung ist groß.
Schon vor dem Sommer forderte die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV), dass die Regierung etwas unternehmen müsse. Saisonarbeitskräften wird es schwer gemacht und manch Tourist darf mit seiner Impfung zwar einreisen (mit zwei Dosen Sinopharm oder Sinovac ist das erlaubt) in Hotels oder Gastronomie dürfen sie damit aber nicht. Für den Grünen Pass gelten nur von der EMA zugelassene Impfstoffe (Pfizer, Astra Zeneca, Johnson&Johnson, Moderna und Novavax).
Die ÖHV forderte eine einheitliche Impfstoffliste für Einreise und Grünen Pass und dass von der EMA nicht zugelassene Impfstoffe am Arbeitsplatz zusammen mit einem Antikörpertest anerkannt werden. Umgesetzt wurde beides nicht, was nach wie vor ein "großes Problem" für die Branche darstellt, wie die ÖHV mitteilt.
Antikörpertest ist möglich
Was in Österreich aber möglich ist: Wer mit einem nicht zugelassenen Vakzin geimpft wurde und Antikörper nachweisen kann, gilt mit nur einer weiteren Dosis eines zugelassenen Impfstoffs für 270 Tage als geimpft. Die Eintragung im Grünen Pass ist aber nicht möglich – es handelt sich um einen analogen Impfnachweis.
Antikörpertests kosten und Betroffene berichten von bürokratischem Aufwand. Für Saisonarbeitskräfte kann das eine Lösung sein, für Touristen ist es wohl eher zu kompliziert.
Was, wenn die Impfpflicht kommt?
Was gilt nun aber, wenn die Impfpflicht kommt? Angekündigt wurde diese für Anfang Februar – der erste Stichtag, an dem man geimpft sein muss, soll der 15. März sein. Es gibt bisher nur einen Gesetzesentwurf, der in Begutachtung ist. Wie viele Impfungen an diesem Stichtag notwendig sein werden und wie lange diese gelten, ist aus dem Entwurf nicht zu entnehmen. Das wird vom Gesundheitsministerium in zusätzlichen Verordnungen zu regeln sein. Was der Entwurf aber sehr wohl vorsieht: Es werden auch bei der Impfpflicht nur von der EMA zugelassene Vakzine anerkannt werden.
Grundsätzlich gilt man in Österreich derzeit für 270 Tage als geimpft, wenn man zwei Impfungen mit zugelassenen Impfstoffen erhalten hat, wobei zwischen erster und zweiter Impfung mindestens 14 Tage und maximal 42 Tage und zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 120 und maximal 270 Tage liegen müssen.
Zumindest eine Dosis mit einem zugelassenen Impfstoff werden also Personen, die zuvor mit anderen Impfstoffen geimpft worden sind, bis dahin brauchen, um Strafen zu entgehen.
Ein Monat Abstand nach nicht zugelassener Impfung
Ab wann die Impfung mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff möglich ist, wenn man davor mit anderen Impfstoffen geimpft wurde, dazu gibt es europaweit noch keine einheitliche Vorgehensweise. Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die Auffrischungsimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff aber einen Monat nach der Impfung mit einem nicht zugelassenen Impfstoff. Diese Fristen werden laut Gesundheitsministerium auch bei der Impfpflicht berücksichtigt werden.
Bleiben die Regeln so wie sie momentan sind, ist bei nur einer Dosis mit einem zugelassenen Impfstoff aber zusätzlich ein Antikörpertest notwendig.
"Erhöhte Nebenwirkungsrate"
Bezüglich einer weiteren Impfung, empfiehlt das NIG: "Wenn gewünscht oder keine neutralisierenden Antikörper nachweisbar sind, ist eine Verabreichung von zwei Impfungen mit (zugelassenen, Anm.) mRNA-Impfstoffen gemäß üblichem Impfschema empfohlen", heißt es in der Anwendungsempfehlung des NIG. Das hieße bei Pfizer 21 Tage und bei Moderna 28 Tage nach der ersten Impfung. "Eine erhöhte Nebenwirkungsrate kann hierbei aber nicht ausgeschlossen werden", merkt allerdings das Gesundheitsministerium an.
Für Personen, die ihre ersten Impfungen mit nicht von der EMA zugelassenen Impfstoffen erhalten haben, bestehen angesichts der angekündigten Impfpflicht also noch einige offene Frage: Entweder sie benötigen weiterhin einen Antikörpertest zusätzlich zur Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff oder sie müssen eine etwas "erhöhte Nebenwirkungsrate" auf sich nehmen.
Zusammenfassung
- Für Gastarbeiter, frisch nach Österreich gezogene oder Studenten aus dem Ausland ist es längst ein Problem - ihre ersten Corona-Impfungen wurden teils mit nicht anerkannten Impfstoffen durchgeführt. Bisher half regelmäßiges Testen oder ein Antikörpertest. Aber was passiert, wenn die Impfpflicht kommt? Noch sind einige Fragen offen.