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Begutachtungsentwurf fertig: Impfpflicht ab 14 Jahren fix

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben zusammen mit NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger die Eckpunkte der geplanten Impfpflicht vorgestellt.

Der Begutachtungsentwurf für die gesetzliche Impfpflicht wurde am Donnerstag präsentiert. Die Eckpunkte waren großteils bereits vorab durchgedrungen.

  • Die Impfpflicht soll mit 1. Februar 2022 in Kraft treten und gilt ab 14 Jahren für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich.
  • Die Impfpflicht umfasst demnach drei Stiche, also auch die Boosterimpfung. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung erst nach 180 Tagen vornehmen. 
  • Ausgenommen sind Menschen bei denen gesundheitliche Gründe eine Impfung ausschließen (Allergien, bestimmte Autoimmunerkrankungen, etc.) sowie Schwangere.
  • Allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater, sowie Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte sollen entsprechende Atteste ausstellen können. Für "Gefälligkeitsgutachten" gibt es ebenfalls bis zu 3.600 Euro Strafe.
  • Vierteljährlich finden Impfstichtage statt. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Für Ungeimpfte gibt es davor ein Erinnerungsschreiben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein. 
  • Die Strafe beträgt bis zu 3.600 Euro. Bei einem sogenannten abgekürzten Verfahren beträgt die Strafe zunächst 600 Euro ("tätige Reue"), ohne Impfnachweis steigt diese jedoch zur Höchststrafe an. Ersatzfreiheitsstrafen wird es nicht geben.
  • Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation "voraussichtlich" Ende Jänner 2024 vorgesehen.

Die Impfung sei auch für Schwangere ausdrücklich empfohlen, betonte Gesundheitsminister Mückstein. Denn Schwangere hätten ein hohes Risiko. Auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gibt es "eindeutige Empfehlungen" dafür, so der Minister.

Horn für Ausnahmen nur von bestimmten Ärzten

Rechtsanwalt Florian Horn kritisiert auf PULS 24 das lange Warten auf die Begutachtung und, dass alle Ärzte Ausnahmen genehmigen dürfen. Nur bestimmt Ärzte sollten das dürfen, man könne nicht voraussetzen, dass jeder Arzt ein Impfexperte sei. Dass keine Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen sei, wenn man nicht zahlt, sei "merkwürdig". Dahinter stecke seiner Meinung nach ein politischer Ansatz.

Das Verfahren mit erst einer amtlichen Aufforderung zum Impfen und dann erst einem Strafbescheid sei "extrem aufwendig". Was dann passiere, sei eine große Masse an Strafbescheiden, die dann eventuell mit großem Aufwand aufgehoben werden müssten. "Ich bin nicht sicher, ob das bis zum Ende gedacht ist."

Rechtsanwalt Florian Horn zur Impfpflicht: Nur bestimmte Ärzte sollten Ausnahmen erlauben dürfen

 

 

Mückstein: Lange Impfpflicht ausgeschlossen, aber "viel gelernt"

Der Gesundheitsminister betonte, dass er bei seinem Amtsantritt nicht gedacht hätte, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sein könnte. "Wir alle, die wir hier stehen, haben lange eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen. Wir haben aber auch alle viel gelernt" - auch, dass man keine Versprechen mehr machen sollte. Und dass man "aus dem ewigen Kreislauf des Auf - und Zusperrens ausbrechen" wolle. Der Entwurf geht nun bis zum 10. Jänner in Begutachtung und kann damit Anfang Februar in Kraft treten, sagte Mückstein.

Edtstadler: Ungeimpfte nicht bestrafen

Edtstadler betonte bei der Pressekonferenz, dass der Gesetzesentwurf von vier Parteien getragen wird - "das ist keine Selbstverständlichkeit". Der Tenor aus zahlreichen Gesprächen sei gewesen, man brauche eine allgemeine Impfpflicht, um aus dieser Pandemie auch rauszukommen. "Wir brauchen aber die Solidarität von allem im Land, damit wir die große gemeinsame Herausforderung meisten können." Man wolle auch nicht die Menschen "bestrafen, die nicht geimpft sind, wir wollen sie abholen", betonte sie.

Meinl-Reisinger: "Meinung geändert"

NEOS-Vorsitzende Meinl-Reisinger sagte, es gehe vor allem darum, Menschenleben zu retten. "Wir haben uns in den vergangen Monaten immer gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, dafür aber dutzende Vorschläge gemacht, um Menschen mit positiven Anreizen von der Impfung zu überzeugen." Dies sei aber nicht gelungen. Man gehe nun gerade aus dem Lockdown heraus. Aber "in ein paar Wochen steht schon wieder die nächste Welle an" - das Ergebnis dürfe kein neuerlicher Lockdown sein "und dann wieder einer und wieder einer". "Daher habe ich meine Meinung (zur Impfpflicht, Anm.) geändert - wie so viele Experten und Politiker auch." 

SPÖ: "Wichtige Punkte durchgesetzt"

Seitens der SPÖ hieß es aus dem Büro von Parteivorsitzender Pamela Rendi-Wagner, die Partei unterstütze den Impfpflicht-Entwurf grundsätzlich, auch wenn die Pflicht "nie das Ziel war". "Nur gemeinsam können wir das Sicherheitsnetz einer hohen Durchimpfungsrate von 90 Prozent erreichen, um weitere Lockdowns zu verhindern", so Rendi-Wagner in einer schriftlichen Stellungnahme. Die SPÖ habe "wichtige Punkte" durchgesetzt, etwa eine ausführliche Begutachtung, die Einbindung von Datenschutz- und Verfassungsexperten, keine Freiheits- und Beugestrafen und einkommensabhängige Strafen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Der Begutachtungsentwurf für die gesetzliche Impfpflicht wurde am Donnerstag präsentiert. Die Eckpunkte waren großteils bereits vorab durchgedrungen.
  • Die Impfpflicht soll mit 1. Februar 2022 in Kraft treten und gilt ab 14 Jahren. Die Impfpflicht umfasst demnach drei Stiche, also auch die Boosterimpfung. Menschen, die sich zwischen den Impfungen anstecken, müssen erst nach 180 Tagen auffrischen.
  • Ausgenommen sind Menschen mit gesundheitlichen Gründen, die eine Impfung ausschließen (Allergien, bestimmte Autoimmunerkrankungen, etc.) sowie Schwangere.
  • Allgemeinmediziner, Internisten, Psychiater, Dermatologen, Gynäkolgen, Kinderärzte und Amtsärtze sollen entsprechende Atteste ausstellen können. Für "Gefälligkeitsgutachten" gibt es ebenfalls bis zu 3.600 Euro Strafe.
  • Vierteljährlich finden Impfstichtage statt. An diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Für Ungeimpfte gibt es davor ein Erinnerungsschreiben.
  • Die Strafe beträgt bis zu 3.600 Euro. Bei einem sogenannten abgekürzten Verfahren beträgt die Strafe zunächst 600 Euro ("tätige Reue"), ohne Impfnachweis steigt diese jedoch zur Höchststrafe an. Ersatzfreiheitsstrafen wird es nicht geben.