Vbg. Ärztekammer warnt dringend vor absichtlicher Ansteckung
Bei einer Ansteckung gebe es ein statistisches Risiko, das sage aber "das persönliche Schicksal nicht voraus", warnte der Mediziner.
Statistik: Jeder Zehnte landet im Spital
Dem Rundfunk-Bericht zufolge diskutieren im Internet etwa impfskeptische Gruppen rege darüber, ob und wie man sich mit dem Virus infizieren könnte, um nach überstandener Erkrankung als genesen zu gelten. Soweit die Theorie. Von einer praktischen Umsetzung dieses Gedankens hält Walla allerdings nichts. "Junge Leute, von denen man meinen würde, sie überstehen das problemlos, sind zum Teil schwerstkrank und intensivkrank", sagte er. Für den Einzelnen könne man keine Voraussage treffen. Rein statistisch betrachtet bestehe ein Risiko von rund zehn Prozent, bei einer Infektion im Krankenhaus behandelt werden zu müssen. Die Gefahr, am Coronavirus zu sterben, liegt für Angesteckte bei knapp unter einem Prozent.
Bis zu drei Jahre Haft drohen
Herbert Burtscher, Sprecher der Bezirkshauptleute, stellte hinsichtlich absichtlicher Ansteckungen fest: "In einem solchen Fall ist es für mich klar, dass eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft gemacht werden müsste, und die Leute sich dann vor Gericht zu verantworten hätten." Diesbezügliche Ermittlungen hätten die Bezirkshauptmannschaften noch keine geführt, weil sie bisher keine konkreten Verdachtsfälle auf dem Tisch hatten. Ein konkreter Verdachtsmoment wäre etwa, wenn bei jemandem, der sich in Absonderung befindet, eine Party steigt. Dann ist das wirklich eine sehr gefährliche Aktion, die zum Bumerang werden kann", so Burtscher. Absichtliches Infizieren mit dem Coronavirus sei strafbar und könne ernste strafrechtliche Folgen - eine hohe Geldstrafe bzw. bis zu drei Jahre Haft - nach sich ziehen.
Zusammenfassung
- Die Vorarlberger Ärztekammer hat am Mittwoch dringend vor einer absichtlichen Ansteckung mit dem Coronavirus gewarnt.
- Ärztekammer-Vizepräsident Burkhard Walla warnte im ORF Radio Vorarlberg vor einem Hasardspiel, sollte jemand eine Coronavirus-Infektion herbeiführen wollen, um etwa der Impfpflicht zu entgehen.
- "Junge Leute, von denen man meinen würde, sie überstehen das problemlos, sind zum Teil schwerstkrank und intensivkrank", sagte er.
- Rein statistisch betrachtet bestehe ein Risiko von rund zehn Prozent, bei einer Infektion im Krankenhaus behandelt werden zu müssen.
- Die Gefahr, am Coronavirus zu sterben, liegt für Angesteckte bei knapp unter einem Prozent.
- Absichtliches Infizieren mit dem Coronavirus sei strafbar und könne ernste strafrechtliche Folgen - eine hohe Geldstrafe bzw. bis zu drei Jahre Haft - nach sich ziehen.