Ein 55-Jähriger stand am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) in Wien vor Gericht. Er sei "unschuldig", sagte der Angeklagte. Dem stimmte schlussendlich auch der Richter zu. Es sei nicht nachweisbar, "dass Wehrlosigkeit gegeben war". Der Mann wurde freigesprochen.