Der Konsumentenschutz klagte, das Handelsgericht gab ihm - nicht rechtskräftig - recht: Die Preiserhöhung des Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 ist unzulässig. Wie viele Kunden das genau betrifft, steht noch nicht fest, aber der VKI verlangt für vielleicht Hunderttausende Geld zurück.