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Springer-Verlag verklagt Julian Reichelt auf Millionensumme

Axel-Springer-Verlag geht rechtlich gegen den früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt vor. Ihm wird vorgeworfen, sich nicht an den Abwicklungsvertrag gehalten zu haben. Der Konzern verlangt jetzt seine Abfindungssumme im Millionenbereich zurück und macht zusätzlich eine Vertragsstrafe geltend.

Ex-"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt musste im Oktober 2021 den Axel-Springer-Konzern verlassen. In einem Compliance-Verfahren wurde ihm vorgeworfen, Affären mit Untergebenen gehabt und Machtmissbrauch ausgeübt zu haben. Davon berichteten zahlreiche Mitarbeiterinnen.

Reichelt wurde in seinem Abwicklungsvertrag eine Millionenabfindung zugesprochen. Auch diverse Pflichten wurde darin geregelt. Der Konzern ist nun der Ansicht, Reichelt habe sich nicht an den Vertrag gehalten und verlangt nun den Abfindungsbetrag zurück und macht zudem eine Vertragsstrafe geltend.

Vorwurf: Verstoß gegen Vertraulichkeit und Abwerbeverbot

Der Konzern reichte am Donnerstag eine umfangreiche Zivilklage beim Berliner Arbeitsgericht ein. Dem ehemaligen Chefredakteur wird unter anderem vorgeworfen, Vereinbarungen zur Vertraulichkeit missachtet und gegen die Herausgabe und Löschung interner Daten verstoßen zu haben.

Er soll sich "Spiegel"-Informationen zufolge auch nicht an das zugesagte Abwerbverbot gehalten haben. Reichelt gründete das Medium-Start-up "Rome Medien GmbH", in diesem arbeiten aktuell frühere Springer-Redakteure und -Mitarbeiter.

Der Konzern will eine Summe in sechsstelliger Höher geltend machen und berufe sich dabei auf eine "Vertragsstrafenklausel". Reichelt weist jegliche Vorwürfe zurück. Der Spiegel-Konzern meinte gegenüber des "Spiegels": "Wir äußern uns nicht zu laufenden Verfahren".

ribbon Zusammenfassung
  • Axel-Springer-Verlag geht rechtlich gegen den früheren "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt vor.
  • Ihm wird vorgeworfen, sich nicht an den Abwicklungsvertrag gehalten zu haben.
  • Der Konzern verlangt jetzt seine Abfindungssumme imn Millionenhöhe zurück und macht zusätzlich eine Vertragsstrafe geltend, weil Reichelt Springer-Mitarbeiter abgeworben hat.