APA/HELMUT FOHRINGER

Metaller-KV: Wettbewerbsklausel fixiert

Die Lohnerhöhungen beim Metaller-KV wurden bereits vergangene Woche unter Dach und Fach gebracht, nun gibt es auch eine Einigung über die Wettbewerbsklausel.

Diese "Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel" sieht - abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens - Ausnahmen bei der Erhöhung vor.

Lohnerhöhung kann reduziert werden

Eine Formel berechnet die Personalkosten gemessen an der Bruttowertschöpfung (Summe aus Personalkosten, Abschreibung und Gewinn). Je nach Höhe des errechneten Wertes ergibt sich eine Senkung der vereinbarten IST-Erhöhung um 10 Prozent, gedeckelt jedoch mit 400 Euro.

Die Erhöhung kann sich demnach in zwei Stufen auf entweder 8,5 Prozent (340 Euro Deckel) oder auf 7 Prozent (280 Euro Deckel) reduzieren.

Antrag noch heuer

Mit dieser Klausel soll personalintensiven Unternehmen geholfen werden. Dazu müssen diese bis 22. Dezember 2023 einen Antrag einbringen. Anhand bestimmter Daten sollen sie gegenüber den Sozialpartnern belegen, dass sie die Kriterien erfüllen.

Greift diese Klausel nicht, erhalten die Arbeitnehmer eine mit 400 Euro gedeckelte IST-Erhöhung um 10 Prozent. Im Schnitt bedeutet das ein Plus von 8,6 Prozent. Die KV-Entgelte steigen wie Zulagen, Diäten und Aufwandsentschädigungen generell um 8,5 Prozent.

Und ab 1. November 2024 steigen die IST-Gehälter um den Verbraucherpreisindex plus einen Prozentpunkt. Entgelte, Zulagen, Diäten und Aufwandsentscheidungen erhöhen sich dann um den Verbraucherpreisindex.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Lohnerhöhungen beim Metaller-KV wurden bereits vergangene Woche unter Dach und Fach gebracht, nun gibt es auch eine Einigung über die Wettbewerbsklausel.
  • Diese "Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel" sieht Ausnahmen bei der Erhöhung vor.
  • Die Erhöhung kann sich demnach in zwei Stufen auf entweder 8,5 Prozent (340 Euro Deckel) oder auf 7 Prozent (280 Euro Deckel) reduzieren.