Trotz Doping-Falls: Eiskunstläuferin Walijewa darf in Peking starten
Im Eilverfahren lehnte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag die Einsprüche gegen die Aufhebung einer vorläufigen Sperre der 15-Jährigen ab.
Der Entscheidung fiel nach einer mehr als fünfstündigen Anhörung. Dabei und bei der Entscheidung ging es ausnahmslos um die Startberechtigung Walijewas. Die Frauen-Konkurrenz bei den Winterspielen beginnt am Dienstag mit dem Kurzprogramm, die Russin gilt als Gold-Favoritin.
Erst 15: Walijewa "geschützte Person"
Der CAS wies in seiner Entscheidung auf den außergewöhnlichen Umstand hin, dass Walijewa unter den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur eine geschützte Person ist. Die Eiskunstläuferin ist eine der jüngsten Athletinnen und Athleten, die jemals während Olympischer Spiele mit einem Dopingverfahren konfrontiert waren. Dazu thematisierte der CAS das ernsthafte Problem, dass die Ergebnisse der Dopingprobe zur Unzeit mitgeteilt wurden. "Die späte Bekanntgabe war nicht ihr (Walijewas, Anm.) Fehler, zur Halbzeit der Olympischen Spiele", betonte der Gerichtshof.
Im Dezember positiv getestet
Die Ad-hoc-Kammer des CAS musste darüber befinden, ob die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) eine vorläufige Sperre der Europameisterin wieder aufheben durfte. Den Dopingtest hatte die derzeit wohl weltbeste Eiskunstläuferin bereits im Dezember bei den russischen Meisterschaften abgegeben. Der positive Befund auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin sei vom Dopinglabor in Stockholm aber erst am 7. Februar übermittelt worden, hatte die Rusada mitgeteilt.
Einen Tag später und damit nach Abschluss des Team-Wettbewerbs bei den Winterspielen sprach die Rusada gegen Walijewa eine Sperre aus. Mit dem Team hatte das Supertalent vorher Gold gewonnen. Nach einem Einspruch hob die Rusada die Suspendierung aber nach nur einem Tag wieder auf. Somit dürfte Walijewa auch im Einzel antreten. Sie soll laut Startliste am Dienstag als 26. von 30 Teilnehmern im Kurzprogramm aufs Eis gehen.
Walijewa zur Sitzung zugeschaltet
Bei der Anhörung des dreiköpfigen CAS-Gremiums war Walijewa selbst in der Video-Schaltung dabei. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Von 20.34 Uhr bis um 2.10 Uhr in der Früh hörten sich die drei Sportjuristen aus Italien, den USA und Slowenien die Argumente der Verfahrensbeteiligten an.
Das Internationale Olympische Komitee (IOC), die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der Eislauf-Weltverband (ISU) hatten gegen die Aufhebung der Suspendierung durch die Rusada Berufung eingelegt. Über mögliche weitere Konsequenzen für Walijewa und ihr Begleitpersonal wegen des Dopingvergehens wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Auch die Medaillenvergabe beim Team-Event, das Russland vor den USA und Japan gewonnen hatte, war nicht Gegenstand des Eilverfahrens.
Dementsprechend hatte der CAS schon vor der Bekanntgabe der Entscheidung eine nachträgliche Änderung der Ergebnisse des olympischen Teamwettbewerbs in Peking nicht ausgeschlossen. Es sei "zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Ergebnisse des Mannschaftswettbewerbs als endgültig zu betrachten", sagte CAS-Direktor Matthieu Reeb am Montag. Diese Ergebnisse könnten zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden oder auch nicht, ließ Reeb wissen.
Medaillenzeremonie wackelt
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) sieht sich nach eigenen Angaben nun in einem Dilemma: Die Olympia-Macher von Peking könnten nun auf eine Medaillenzeremonie verzichten. "Das ist ein schreckliches Dilemma. Eine sehr unbefriedigende Situation", sagte IOC-Sprecher Mark Adams am Montag vor der Verkündung des Urteils im Eilverfahren.
Zusammenfassung
- Die russische Gold-Favoritin Kamila Walijewa darf trotz eines früheren Dopingvergehens im Eiskunstlauf-Einzel bei den Olympischen Winterspielen in Peking ab Dienstag an den Start gehen.
- Im Eilverfahren lehnte der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag die Einsprüche gegen die Aufhebung einer vorläufigen Sperre der 15-Jährigen ab.
- Somit dürfte Walijewa auch im Einzel antreten.