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Schlägerei in Salzburg: Hertha-Tormann muss vor Gericht

Im Juli lieferte sich Hertha-BSC-Goalie Marius Gersbeck eine Schlägerei in Zell am See. Jetzt gibt es eine Anklage: schwere Körperverletzung.

Der Fußball-Tormann Marius Gersbeck vom deutschen Zweitligisten Hertha BSC Berlin muss sich am 28. September in Salzburg wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der 28-Jährige soll am Rande eines Trainingslagers seines Vereins am 16. Juli in Zell am See (Pingzau) auf offener Straße mit einem Einheimischen in Streit geraten sein.

Die zunächst verbale Auseinandersetzung eskalierte, dabei soll Gersbeck seinen Kontrahenten mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben. Wie die Staatsanwalt Salzburg am Montag informierte, soll Gersbeck - wenn auch nur fahrlässig - dadurch beim Opfer eine schwere Körperverletzung herbeigeführt haben.

Schlägerei mit Hertha-Tormann: Brüche im Gesicht

Der 22-jährige Salzburger erlitt einen Bruch des Bodens der Augenhöhle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Hämatom am Augenlid. Wird Gersbeck schuldig gesprochen, drohen ihm nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Der Torhüter war vor dem Vorfall offenbar mit Fans aus der Ultra-Szene im Stadtgebiet von Zell am See unterwegs gewesen. Er wurde nach dem Vorfall vom Mannschaftstraining seines Klubs suspendiert.

Nicht nur wegen der polizeilichen Ermittlungen, sondern auch, weil er sich unerlaubt vom Team-Hotel entfernt hatte, wie Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich damals in einer Klub-Mitteilung informierte.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Fußball-Tormann Marius Gersbeck vom deutschen Zweitligisten Hertha BSC Berlin muss sich am 28. September in Salzburg wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten.
  • Der 28-Jährige soll am Rande eines Trainingslagers seines Vereins am 16. Juli in Zell am See (Pingzau) auf offener Straße mit einem Einheimischen in Streit geraten sein.
  • Der 22-jährige Salzburger erlitt einen Bruch des Bodens der Augenhöhle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Hämatom am Augenlid.
  • Wird Gersbeck schuldig gesprochen, drohen ihm nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft.