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Nach homophoben Gesängen: Doch kein Punkteabzug für Rapid

Ein neutrales Schiedsgericht gab am Dienstag dem Einspruch des SK Rapid gegen den Abzug von zwei Punkten statt. Der Bundesliga-Strafsenat hatte die Wiener nach den beleidigenden und teils homophoben Entgleisungen im Februar hart bestraft.

Der SK Rapid startet ohne Minuspunkte in die neue Saison der Fußball-Bundesliga. Das Ständige Neutrale Schiedsgericht gab am Dienstag dem Einspruch der Wiener gegen den Abzug von zwei Punkten statt, den die Liga nach den Derby-Vorfällen Anfang März ausgesprochen hatte.

Der Bundesliga-Strafsenat hatte Rapid nach den beleidigenden und teils homophoben Entgleisungen im Anschluss an das Derby gegen die Austria am 25. Februar (3:0) hart bestraft. Rapid wurde unter anderem mit einem unbedingten Abzug von zwei Punkten und einem bedingten Abzug von einem Punkt sanktioniert.

Die unbedingte Strafe wurde nun aufgehoben, der bedingte Punkteabzug bleibt bestehen, ebenso die unbedingte Geldstrafe in Höhe von 170.000 Euro, gegen die Rapid keinen Einspruch eingelegt hatte.

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ribbon Zusammenfassung
  • Ein neutrales Schiedsgericht gab am Dienstag dem Einspruch der Wiener gegen den Abzug von zwei Punkten statt.
  • Der Bundesliga-Strafsenat hatte Rapid nach den beleidigenden und teils homophoben Entgleisungen im Februar hart bestraft.