Zivilprozess um 19 Cent wegen Grenzkontrollen im Burgenland
Es gehe bei der Klage mehr ums Prinzip als ums Geld, hielt der ungarische Anwalt Máté Ruzicska im Anschluss an die Verhandlung vor Journalisten fest. Das Ziel sei, dass Österreich die Grenzkontrollen aufhebe und die Binnengrenzen in Europa wieder frei passierbar seien. Im Verfahren bezeichnete er die Kontrollen als "überflüssig" und als "Scheinmaßnahme". Es würden praktisch keine Migranten an der Grenze zurückgewiesen, zudem gebe es mit der "Operation Fox" ein effektiveres Mittel gegen illegale Einreisen, bei dem österreichische Polizisten in Ungarn in Kooperation mit den dortigen Behörden die Schlepperei bekämpfen.
Die Vertreterin der Finanzprokuratur hielt dagegen fest, dass die Grenzkontrollen effektiv seien und dass es sich dabei um das "letztmögliche Mittel" handle. Die Anwälte hätten den "geringfügigen Umweg" an der Grenze freiwillig in Kauf genommen. Der Schutzzweck einer Amtshaftung bestehe nicht darin, dafür Kostenersatz zu leisten.
Außerdem erinnerte sie an eine Klage der Kanzlei im November 2023 gegen die Gemeinde Schattendorf, die ihren Grenzübergang zur Fußgängerzone erklärt hatte. Dieselben beiden Anwälte forderten damals bei einem Zivilprozess 27 Cent von der Gemeinde, ebenfalls weil sie einen Umweg fahren mussten. Die Klage wurde zurückgewiesen. Letztlich habe der Oberste Gerichtshof (OGH) sogar festgehalten, dass sie sich "hart an der Grenze zur Mutwilligkeit und schikanösen Rechtsauslegung" bewege, meinte die Vertreterin der Finanzprokuratur. Dasselbe müsse auch für diesen Fall gelten.
Einen Vergleichsvorschlag der Kanzlei, der unter anderem umfasste, dass sie für Österreich Ansprüche gegen die deutschen Grenzkontrollen geltend machen darf, lehnte die Finanzprokuratur ab. Ein Urteil ergeht schriftlich.
Zusammenfassung
- Die ungarische Kanzlei NZP Nagy Legal klagt die Republik Österreich wegen Grenzkontrollen und fordert 19 Cent Entschädigung.
- Die Finanzprokuratur verteidigt die Kontrollen als effektiv und notwendig, während die Kanzlei sie als 'überflüssig' und 'Scheinmaßnahme' bezeichnet.
- Eine ähnliche Klage der Kanzlei gegen die Gemeinde Schattendorf im November 2023 wurde zurückgewiesen.