Zahl der Beschwerden an die Volksanwaltschaft gestiegen

Die Volksanwaltschaft hat am Mittwoch ihren Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Die Beschwerden stiegen im vergangenen Jahr um 32 Prozent auf über 23.600 an. Wie im Jahr davor auch spielten dabei die Covid-19-Maßnahmen erneut eine erhebliche Rolle. Dominierend waren die Bereiche Soziales und Gesundheit, Innere Sicherheit und Justiz, wie Volksanwalt Walter Rosenkranz (FPÖ) erklärte.

Auch bei den Beschwerden über die Bundesverwaltung habe man eine "erhebliche Steigerung" auf fast 8.700 verzeichnet, was einen Anstieg um 46 Prozent bedeutet, so Rosenkranz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft. Dennoch habe man diese mit gleichbleibendem Personalstand "dank dem Einsatz der Mitarbeiter" bewältigen können, erklärte Rosenkranz.

Wie Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) berichtete, stand ein Großteil der Beschwerden im Sozial- und Gesundheitsbereich im Zusammenhang mit dem Coronamanagement. 2020 habe man noch einen eigenen Band herausgebracht in der Hoffnung, dass man Lehren daraus ziehe und sich das Verwaltungshandeln verbessere, betonte Achitz: "Der Bericht 2021 zeigt jedoch, dass das nur eingeschränkt der Fall war."

Etliche Fehler aus 2020 hätten sich fortgesetzt, beispielsweise gingen die Bundesländer bei der Impfkampagne verschiedene Wege, "was zu großen Ärgernissen geführt hat", so Achitz. Aber auch in anderen Punkten wie etwa bei den Absonderungsbescheiden habe die unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bezirken für Unverständnis gesorgt. Einen "besonderen Schildbürgerstreich" nannte Achitz die Eintragung der dritten Impfung in den Grünen Pass. Zwischenzeitlich wurde diese nämlich als zweite erfasst, weil die Impfenden die vorgegebene Frist nach einem Aufruf der Bundesregierung unterschritten hätten. Das habe das Gesundheitsministerium nach Urgenz der Volksanwaltschaft "behoben". Zudem wurde wiederholt die Rechtslage oft sehr kurzfristig geändert oder Covid-19-Verordnungen oftmals in letzter Minute in Kraft gesetzt und ihr Inhalt unklar kommuniziert, so die Kritik.

Besonders negativ aufgefallen ist auch die Personalsituation in den Einrichtungen, die die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchten. Egal ob Altersheime, Psychiatrien, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderungen, gemein war ihnen der vorherrschende Personalmangel. Die Folge seien zum Teil schwere Menschenrechtsverletzungen. Das will Achitz aber nicht als ist Kritik am Personal verstanden wissen: "Die leisten unter schwierigsten Umständen Menschenmögliches." Durch die Pandemie sei es aber vermehrt zu Ausfällen durch Erkrankungen oder Absonderungsbescheiden gekommen. Dadurch mussten verbleibende Mitarbeiter permanent Überstunden leisten, was zu einer Spirale geführt habe. "Wir können aber keine politischen Maßnahmen erkennen, die versuchen, diesem Missstand entgegenzuwirken", so Achitz.

Werner Amon (ÖVP) berichtete aus seinem Bereich etwa über einen Zuwachs der Beschwerden im Finanzministerium mit einem Plus von knapp 38 Prozent. Die Fülle der Anliegen habe Unterstützungsleistungen in der Pandemie betroffen. Etwa wurde die Bearbeitungsdauer der COFAG (Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes) vielfach als zu lang empfunden. Die Volksanwaltschaft dürfe die COFAG aber nicht prüfen.

Eine Steigerung betraf auch den Bereich Justiz mit 1.220 Beschwerden. Ein erheblicher Teil davon betraf den Straf- und Maßnahmenvollzug. 778 Inhaftierte wandten sich im vergangenen Jahr an die Volksanwaltschaft. Besucht wurden im Berichtsjahr 27 Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzuges. Dabei sei in einigen Justizanstalten der Zustand zu beanstanden gewesen, was die bauliche Substanz anbelangt. Auch im Maßnahmenvollzug habe es keine Verbesserung gegeben, hier sei das Justizministerium gefordert, findet Amon. Es reiche nicht, "einfach nur ein Türschild anzubringen". Der Maßnahmenvollzug erfordere entsprechende medizinische Maßnahmen.

2021 leitete die Volksanwaltschaft in knapp der Hälfte aller Beschwerdefälle im Bereich der öffentlichen Verwaltung ein formelles Prüfverfahren ein (11.516 Fälle). 6.930 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft. Der Bericht wird nun an das Parlament übermittelt und im Anschluss im Ausschuss debattiert.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Volksanwaltschaft hat am Mittwoch ihren Jahresbericht für das Jahr 2021 vorgelegt.
  • Die Beschwerden stiegen im vergangenen Jahr um 32 Prozent auf über 23.600 an.
  • Wie im Jahr davor auch spielten dabei die Covid-19-Maßnahmen erneut eine erhebliche Rolle.
  • Eine Steigerung betraf auch den Bereich Justiz mit 1.220 Beschwerden.
  • 6.930 Beschwerden fielen nicht in die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft.