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Zadic will umstrittene Razzien-Regelung abändern

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verspricht nach einem Treffen mit Experten, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde.

"Die im Vorfeld geäußerte Kritik, dass einige Punkte die Korruptionsermittlungen einschränken könnten, wird von mir jedenfalls aufgegriffen werden", erklärte sie Montagnachmittag in einer Aussendung.

Man werde daher nach der Begutachtung entsprechende Änderungen am Entwurf vornehmen und jedenfalls vor Einbringung der Regierungsvorlage die Experten damit befassen, versprach die Ministerin. "Ein zentrales Ziel meiner Amtsperiode als Justizministerin ist es, die Korruptionsbekämpfung sowie die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken. Daher freut es mich, dass wir in diesem Sinne heute diskutieren konnten. Ich werde sicherstellen, dass die geplanten Änderungen in der Strafprozessordnung immer auch diesem Ziel dienen", so Zadic.

Die geplante Änderung der Strafprozessordnung sieht vor, dass die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern von Behörden durch die Justiz künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein soll. Als dies Ende März bekannt wurde, setzte es geharnischte Proteste. Von der SPÖ wurde dieser Plan als Angriff auf die Korruptionsermittler etwa der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gewertet.

"Mit Sicherheit mit mir nicht geben"

Zadic lud daher am Montag Experten zu sich, darunter Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes, Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller, der frühere WKStA-Chef Walter Geyer und Bezirksrichter Oliver Scheiber. Bereits vor Gesprächsbeginn versicherte Zadic, dass es Bestimmungen "mit Sicherheit mit mir nicht geben" werde, wenn sie zur Einschränkung von Korruptionsermittlungen führen könnten. Nach Ende der Diskussion dankte sie für die konstruktive und ergebnisorientierte Diskussion: "Obwohl die Rechtslage komplexer ist als oftmals dargestellt konnten wir einige gemeinsame Linien finden."

Staatsanwälte befürchte "Zwei-Klassen-Justiz"

Die Staatsanwälte-Vereinigung betonte zum Auftakt der Gespräche in einer Aussendung, dass eine effektive Strafverfolgung auch im öffentlichen Bereich gesichert sein müsse. Der Entwurf der Bundesregierung (den das Innenministerium zusammen mit der Verfassungsschutzreform in Begutachtung geschickt hatte, Anm.) sei in der vorliegenden Form abzulehnen, weil er die Ermittlungskompetenzen der Staatsanwaltschaften zu sehr einenge und damit in vielen Fällen eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten erschweren oder gar unmöglich machen würde. "Keinesfalls darf es zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen. Im öffentlichen und privaten Bereich müssen Beweise im gleichen Umfang gesichert werden können", betonte Koller.

SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim übte in einer Aussendung Kritik an Zadic und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). "Es gibt an dieser Novelle schlichtweg nichts herumzudeuteln, ich sehe hier keinen Interpretationsspielraum. Die Intention des Gesetzes geht klar und eindeutig in die Richtung der Einschränkung der Ermittlungsmöglichkeiten und ist daher schlichtweg abzulehnen", meinte sie: "Im Sinne von Rechtsstaat und Demokratie gibt es nur eine Möglichkeit: Die Bundesregierung muss die Novelle sofort zurückziehen."

ribbon Zusammenfassung
  • Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verspricht nach einem Treffen mit Experten, jenen Gesetzesentwurf noch umzuarbeiten, der Razzien im Behördenbereich beinahe verunmöglichen und durch Amtshilfe ersetzen würde.
  • "Die im Vorfeld geäußerte Kritik, dass einige Punkte die Korruptionsermittlungen einschränken könnten, wird von mir jedenfalls aufgegriffen werden", erklärte sie Montagnachmittag in einer Aussendung.
  • Zadic lud daher am Montag Experten zu sich, darunter Strafrechtlerin Ingeborg Zerbes, Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Staatsanwälte-Vertreterin Cornelia Koller, der frühere WKStA-Chef Walter Geyer und Bezirksrichter Oliver Scheiber.
  • Bereits vor Gesprächsbeginn versicherte Zadic, dass es Bestimmungen "mit Sicherheit mit mir nicht geben" werde, wenn sie zur Einschränkung von Korruptionsermittlungen führen könnten.