WKStA will Aufhebung der Immunität von ÖVP-Steinacker
Steinacker soll als "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein. Das Vorgehen der WKStA betrifft den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2017. Steinacker war damals bereits Nationalratsabgeordnete und gleichzeitig bei der Raiffeisen evolution project development GmbH (jetzt STRABAG Real Estate GmbH) angestellt. Sie habe ihren Dienstvertrag "im Wissen um die tatsächlichen Umstände" unterfertigt und daraufhin während der gesamten Dauer ihres Dienstverhältnisses ihr Gehalt von der Raiffeisen evolution project development GmbH bezogen, tatsächlich jedoch "beinahe ausschließlich" für die ÖVP gearbeitet.
Die damals tätigen Geschäftsführer des Unternehmens, gegen die auch ermittelt wird, hätten "ihre Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und das von ihnen vertretene Unternehmen in einem noch konkret festzustellenden, 300.000 Euro jedenfalls übersteigenden Ausmaß am Vermögen geschädigt", indem sie Steinacker angestellt und "in einer nicht dem tatsächlichen Arbeitsumfang entsprechenden Umfang entlohnten".
Ausgelöst haben die Tätigkeit der WKStA Hinweise einer Whistleblowerin. Diese hat behauptet, Steinackers Tätigkeit habe als "verdeckte Parteispende" des Raiffeisen-Konzerns an die Österreichische Volkspartei gedient. Die Abgeordnete soll laut der Hinweisgeberin zusätzlich eine persönliche Sekretärin, eigene Büroräumlichkeiten und ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die dafür anfallenden Kosten sollen von den Geschäftsführern im Rechnungswesen versteckt worden sein, obwohl Steinacker "tatsächlich ausschließlich" für die ÖVP und nicht das Unternehmen gearbeitet habe.
"Der Auslieferungsbegehren gegen die Abgeordnete Michaela Steinacker entbehrt jeder Grundlage und ist deshalb auch zurückzuweisen", reagierte der ÖVP-Fraktionsvorsitzende im Immunitätsausschuss, Fritz Ofenauer. Steinacker habe ihre Pflichten aus ihrem Dienstvertrag "stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens" erfüllt. Es handle sich um ein "offensichtlich rein politisch motiviertes Auslieferungsbegehren".
Dies ließ der Koalitionspartner nicht unkommentiert stehen: "Wieder einmal kommt als Reaktion auf potenzielle Ermittlungen gegen eine ÖVP-Politikerin reflexartig die Unterstellung, die Justiz arbeite politisch motiviert. Das muss endlich aufhören", forderte die Grüne Justizsprecherin Agnes Sirkka Prammer in einer Aussendung. Es stehe jedem, gegen den ein Verdacht erhoben wird, frei, sich dazu so zu äußern, wie er oder sie es für richtig erachte. Und selbstverständlich gelte auch für Politiker die Unschuldsvermutung. Aber: "Angriffe, welche die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel ziehen, sind absolut unangebracht und gerade von Politiker*innen zu unterlassen", konstatierte Sirkka Prammer.
Auch SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim wies Ofenauer in die Schranken: Der Immunitätsausschuss - dessen Vorsitzende sie ist - habe sich nur mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die angelasteten Verfehlungen der WKStA im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats der Abgeordneten Steinacker stehen, oder nicht. Ob oder gegen wen die unabhängige Justiz ermittle, sei "alleinige Entscheidung derselben".
Der FPÖ-Fraktionsvorsitzende im Ibiza-Untersuchungsausschuss, Christian Hafenecker, sieht in den Vorwürfen gegen Steinacker einen möglichen Hinweis auf ein illegales ÖVP-Finanzierungsmodell. Zur weiteren Klärung sei es nötig, dass der Immunitätsausschuss des Nationalrats möglichst schnell zusammentrete, meinte er in einer Aussendung.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Nationalrat um die Aufhebung der Immunität der ÖVP-Abgeordneten Michaela Steinacker ersucht.
- Steinacker soll als "Generalbevollmächtigte" der Raiffeisen evolution project development GmbH im vollen Wissen unverhältnismäßig entlohnt worden sein.
- Steinacker habe ihre Pflichten aus ihrem Dienstvertrag "stets ordnungsgemäß und mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens" erfüllt.