Weitere "NSU 2.0"-Morddrohungen gegen Linken-Politikerinnen
In Hessen sind weitere "NSU 2.0"-Morddrohungen gegen deutsche Linken-Politikerinnen aufgetaucht. Die Schreiben seien an einen größeren Empfängerkreis gesendet worden und ähnlich formuliert wie die vorherigen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Wer von den Drohungen konkret betroffen war und wie viele Empfängerinnen es gab, sagte die Sprecherin nicht.
In den vergangenen Wochen waren Morddrohungen gegen sechs Frauen des öffentlichen Lebens bekannt geworden. Alle erhielten rechtsextremistische Drohmails mit der Unterzeichnung "NSU 2.0". Betroffen sind die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die hessische Linken-Fraktionschefin Janine Wissler, die Kabarettistin Idil Baydar sowie die Linken-Fraktionschefin im Berliner Abgeordnetenhaus Anne Helm und die beiden Linken-Bundestagsabgeordneten Martina Renner und Helin Evrim Sommer. Die nicht-öffentlichen Daten der Frauen sollen zuvor von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden sein.
Bereits 2017 soll es einem Bericht zufolge unzulässige Datenabfragen durch zwei hessische Polizisten gegeben haben. Die Beamten stünden der Reichsbürgerszene nahe, berichtete der Südwestrundfunk (SWR) am Donnerstag unter Berufung auf eine bisher unveröffentlichte Vorlage des hessischen Innenministeriums für den Innenausschuss des Landtags vom 3. Juni.
Ein strafrechtlicher Anfangsverdacht habe damals jedoch nicht vorgelegen. Laut der Vorlage sei gegen einen Beamten ein Bußgeld verhängt worden, dem anderen seien die Bezüge gekürzt worden. Ob es einen Zusammenhang zu den Drohmails der vergangenen Wochen gibt, sei unklar.
Seit 2015 wurde laut SWR gegen 65 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wegen rechtsextremer Bezüge ermittelt. Aktuell liefen noch 35 Verfahren. In 17 Fällen sei das Verfahren eingestellt worden. Am häufigsten wurde dem Bericht zufolge der strafrechtliche Vorwurf der Volksverhetzung erhoben, gefolgt von der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch forderte Bußgelder für nachlässige Polizeibeamte. "Wenn ein Polizeibeamter es zulässt, dass eine Kollegin oder Kollege dessen Computer nutzt und dann eine illegale Datenabfrage durchgeführt wird, dann wird das bisher als Dienstvergehen angesehen", sagte Ronellenfitsch dem SWR. Ein solcher Vorgang sei nicht mehr als Fahrlässigkeit zu werten. Nach Recherchen des SWR ist es in Polizeirevieren üblich, dass ein Computer, in dem sich ein Beamter zu Beginn einer Schicht einloggt, durch weitere Kollegen im Laufe des gemeinsamen Dienstes genutzt wird.
Zusammenfassung
- Wer von den Drohungen konkret betroffen war und wie viele Empfängerinnen es gab, sagte die Sprecherin nicht.
- Alle erhielten rechtsextremistische Drohmails mit der Unterzeichnung "NSU 2.0".
- Die nicht-öffentlichen Daten der Frauen sollen zuvor von Polizeicomputern in Frankfurt und Wiesbaden abgerufen worden sein.
- Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch forderte Bußgelder für nachlässige Polizeibeamte.