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Abstimmung über Todesstrafe? Kickl löst Empörung aus

Dass FPÖ-Chef Herbert Kickl eine "Volksinitiative" zur Wiedereinführung der - von ihm selbst abgelehnten - Todesstrafe für zulässig hielte, sorgte auch am Samstag für Aufregung im Nationalratswahlkampf.

ÖVP-Klubmann August Wöginger nutzte dies in einer Aussendung einmal mehr, um Kickl, der auf jüngsten Plakaten -Gebet inklusive - sanftere Töne angeschlagen hatte, Radikalität vorzuwerfen. Der freiheitliche Parteiobmann solle eine solche Volksabstimmung ausschließen.

Kickl lehnt Todesstrafe ab

Kickl hatte die Aussage in einem Interview mit der "Presse" und Bundesländerzeitungen getätigt. Er sprach sich dabei für eine Durchgängigkeit von einem Volksbegehren zu einem Gesetz aus. "Jedes Gesetz, das im Nationalrat beschlossen werden kann, soll auch in Form einer Volksinitiative beschlossen werden können", meinte er dabei. Das Parlament könne die Todesstrafe einführen, daher "muss es logischerweise auch für eine Volksinitiative möglich sein". Er selbst sein ein klarer Gegner und glaube auch gar nicht, dass dies mehrheitsfähig sei.

Bereits am Freitag hatte die Aussage einen Proteststurm bei den politischen Gegnern ausgelöst. Am Samstag legte Wöginger nach und forderte, dass Kickl nach seiner "absurden Ansage" eine solche Volksabstimmung ausschießen müsse.

Auch in der Schweiz nicht möglich

"Auch im Modell der direkten Demokratie sind Menschenrechte unverhandelbar. Auch in der Schweiz dürfen Volksabstimmungen nicht dem Völkerrecht und den Menschenrechten zuwiderlaufen", unterstrich Wöginger: "Die Todesstrafe ist Mittelalter und verstößt aus gutem Grund gegen die Menschenrechte."

Bereits am Freitag hatten neben der ÖVP von Parteichef Karl Nehammer abwärts auch SPÖ und Grüne die Aussagen Kickls scharf abgelehnt.

Hafenecker verteidigt Kickl

Für die FPÖ sprang Generalsekretär Christian Hafenecker in die Bresche. Die "vorgetäuschte Angst" vor einer Wiedereinführung der Todesstrafe in Österreich sei völlig unbegründet. Jedes Gesetz, egal ob durch Parlamentsbeschluss oder "Volksinitiative" zustande gekommen, müsse sich in letzter Konsequenz an der Verfassung und an den verfassungsrechtlich geschützten Grund - und Freiheitsrechten messen lassen, betonte Hafenecker.

Karl Nehammer im Interview

ribbon Zusammenfassung
  • FPÖ-Chef Herbert Kickl hält eine Volksinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe für zulässig, obwohl er selbst ein klarer Gegner ist und dies nicht für mehrheitsfähig hält.
  • ÖVP-Klubmann August Wöginger fordert Kickl auf, eine solche Volksabstimmung auszuschließen, da die Todesstrafe gegen die Menschenrechte verstößt.
  • FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker verteidigt Kickl und betont, dass jedes Gesetz, egal ob durch Parlamentsbeschluss oder Volksinitiative, sich an der Verfassung messen lassen muss.