Vorarlberg erhält Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz
Der Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz sowie jener im Bundesrat wechseln halbjährlich, die Reihenfolge des Ländervorsitzes richtet sich dabei nach dem Alphabet. Demzufolge werden - nach Vorarlberg - Wien im zweiten Halbjahr 2022 und das Burgenland im ersten Halbjahr 2023 den Vorsitz in den Gremien innehaben. Die Vorarlberger Bundesrätin Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP) wird ab Jänner für sechs Monate Präsidentin der Länderkammer.
Die offizielle Vorsitzübergabe in der Landeshauptleutekonferenz werde ohne Festakt bei einem Treffen von Wallner und Platter am 7. Jänner im Vorarlberger Landhaus in Bregenz erfolgen, hieß es gegenüber der APA aus dem Büro von Wallner. Zuletzt waren die Turnuswechsel im Bregenzer Festspielhaus (2017) bzw. 2013 im 1.409 Meter hoch gelegenen Stuben am Arlberg - dem letzten Siedlungspunkt vor dem Arlbergpass auf Vorarlberger Seite - mit entsprechenden Feierlichkeiten begangen worden.
Anders als in anderen Jahren gibt es - wohl auch dem Coronavirus geschuldet - keinen Titel, unter dem der Ländervorsitz Vorarlbergs steht. Inhaltlich wird wie seit März 2020 die Bewältigung der Epidemie und ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen an erster Stelle stehen. Wenn Vorarlberg im ersten Halbjahr 2022 den Vorsitz in der Landeshauptleute-Konferenz übernehme, dann wolle das Land auch "seinen Beitrag leisten zur Gesamtstabilisierung Österreichs", hatte Wallner Mitte Dezember bei der Budgetdebatte im Vorarlberger Landtag gesagt. Weitere inhaltliche Schwerpunkte der Landeshauptleutekonferenz während der Zeit der Vorarlberger Vorsitzführung werden wohl erst am 7. Jänner publik werden.
Zusammenfassung
- Vorarlberg übernimmt zum Jahreswechsel turnusgemäß den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz und im Bundesrat.
- Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) erhält die Vorsitz-Agenden von seinem Tiroler Amtskollegen Günther Platter (ÖVP) übertragen, der die Landeshauptleutekonferenz seit Juli führt.
- Demzufolge werden - nach Vorarlberg - Wien im zweiten Halbjahr 2022 und das Burgenland im ersten Halbjahr 2023 den Vorsitz in den Gremien innehaben.