Edtstadler: Impfpflicht könnte Voraussetzung für bestimmte Berufe werden
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kann versichern, dass die für 1. Februar angekündigte Impfpflicht "sicher nicht" für Volksschulkinder gelten werde. Beim Runden Tisch, zu dem die Regierung am Dienstag Experten sowie SPÖ und NEOS eingeladen hatte, sei besprochen worden, dass die Impfpflicht ab 14 Jahren sinnvoll sei, weil dann auch die Strafmündigkeit gegeben ist.
Strafen werden einkommensabhängig sein
Die Letztentscheidung ist noch nicht getroffen, so Edtstadler mehrmals: Debattiert wird noch über die Fragen, wie hoch die Strafen sein werden, wer die Strafen vollstrecken wird und in welcher Form, ob es sich um ein Dauerdelikt handelt, ob man vorab eine Warnung erhalten wird oder ob Impftermine verschickt werden. Es werde Ausnahmen von der Impfpflicht geben, diese müssen von einem Arzt bestätigt werden. Ob das auch der Hausarzt darf, sei noch nicht entschieden.
Fest steht laut der Ministerin, dass die Strafen einkommensanhängig sein werden: Sie sollten spürbar sein, aber nicht für Widerstand sorgen. Das Ziel sei, die Menschen für die Impfung zu motivieren. Theoretisch werde es aber möglich sein, ungeimpft zu bleiben, wenn man die Strafen zahle.
Impfpflicht für manche Berufe möglich
"Es kann während der Pandemie zu Einschränkungen kommen", sagt die Ministerin auf die Frage, ob es in einzelnen Berufsgruppen - wie etwa bei Pädagogen oder im Gesundheitsbereich - ein Berufsverbot für Ungeimpfte geben wird. Das Wort "Berufsverbot" will Edtstadler zwar nicht in dem Mund nehmen. "Wir brauchen in bestimmten Berufen natürlich geimpfte Personen", sagt sie aber. Ob es für Ungeimpfte dann Arbeitslosgengeld geben soll, sei noch nicht geklärt.
Die Verfassungsministerin kündigt auch an, dass es bei etwaigen Impfschäden die Möglichkeit gibt, dass die Republik "haftungsmäßig" einsteht.
FPÖ-Chef Herbert Kickl hatte am Dienstag bei einer eigenen Pressekonferenz kritisiert, bei dem Runden Tisch nicht eingeladen gewesen zu sein, Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) kritisierte Kickl am Wochenende in einem Interview mit einer italienischen Zeitung scharf.
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Die Frage von Moderator Thomas Mohr, ob das die Impfskeptiker nicht noch mehr verärgere, verneint Edtstadler: "Wir tun sehr vielen Impfskeptikern unrecht, wenn wir sagen, sie solidarisieren sich mit Herbert Kickl". Man wollte am Dienstag Opposition und Experten "an den Tisch holen", die "konstruktiv" an der Impfpflicht arbeiten wollen. Sollte Kickl seine Meinung ändern, sei man aber zu Gesprächen bereit.
Impfpflicht ist "Ultima Ratio"
Unter den Impfskeptikern seien etwa auch Frauen, die Angst haben, dass ihr Kinderwunsch leiden könnte und Menschen, die nicht abgeholt wurden, sagt die Ministerin. Sie wolle diesen Menschen nun "die Hand reichen". Mit der Impfpflicht, die die "Ultima Ratio" sei, werden auch Informationskampagnen einhergehen. Hier räumt die Verfassungsministerin auch Fehler ein: "Hätten wir alles richtig gemacht, hätten wir mehr Menschen erreicht".
Nach 20 Monaten Pandemie sehe man nun aber, dass es keine andere Wahl gebe. Im Sommer sei man zu optimistisch gewesen. Auf die Frage, warum die ÖVP frühere Corona-Maßnahmen trotz der Warnungen von Experten oft blockiert habe, entgegnet die ÖVP-Politikerin nun, dass man im Sommer wenige Infektionen gehabt habe und man auch Maßnahmen treffen müsse, bei denen die Menschen mitmachen. Nun müsse man aber nach vorne sehen.
Sollte vor Februar eine Durchimpfungsrate von 90 bis 95 Prozent geschafft werden, müsste man über die Impfpflicht nochmal reden. Das sei aber "unrealistisch", so Edtstadler.
Zusammenfassung
- Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kann versichern, dass die für 1. Februar angekündigte Impfpflicht "sicher nicht" für Volksschulkinder gelten werde.
- Beim Runden Tisch, zu dem die Regierung am Dienstag Experten sowie SPÖ und NEOS eingeladen hatte, sei besprochen worden, dass die Impfpflicht ab 14 Jahren sinnvoll sei, weil dann auch die Strafmündigkeit gegeben ist.
- Debattiert wird noch über die Fragen, wie hoch die Strafen sein werden, wer die Strafen vollstrecken wird udn in welcher Form, ob es sich um ein Dauerdelikt handelt, ob man vorab eine Warnung erhalten wird oder ob Impftermine verschickt werden.
- Es werde Ausnahmen von der Impfpflicht geben, diese müssen von einem Arzt bestätigt werden. Ob das auch der Hausarzt darf, sei noch nicht entschieden.
- Fest steht laut der Ministerin, dass die Strafen einkommensanhängig sein werden: Sie sollten spürbar sein, aber nicht für Widerstand sorgen.
- "Es kann während der Pandemie zu Einschränkungen kommen", sagt die Ministerin auf die Frage, ob es in einzelnen Berufsgruppen - wie etwa bei Pädagogen oder im Gesundheitsbereich - ein Berufsverbot für Ungeimpfte geben wird.