APA/HELMUT FOHRINGER

Verfassungsklage gegen Covid-19-Maßnahmengesetz

Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht. Im Namen einiger Klienten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft. "Ohne VfGH geht da nichts", so Anwalt Roman Schiessler.

Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht. Im Namen einiger Klienten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes. Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft. "Ohne VfGH geht da nichts", so Anwalt Roman Schiessler.

Das Covid-19-Maßnahmengesetz gilt als Grundlage für die von der Regierung verordneten Ausgangsbeschränkungen und für die Einschränkungen in Handel und Gastronomie. "Der Verfassungsgerichtshof soll sich das bitte anschauen", sagte der Wiener Anwalt am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Ihm gehe es um den grundsätzlichen Standpunkt, dass solche Maßnahmen immer vom VfGH überprüft gehören, erklärte er. Seine Klienten würden sich vor allem an den Ausgangsbeschränkungen stoßen, berichtete er weiter.

Das Vorgehen der Regierung sei eines Rechts- und Verfassungsstaates nicht würdig, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Anwalts. "Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken", kritisierte er.

In der Verordnung der Regierung werde nicht erklärt, "warum gerade die Covid-19-Epidemie zu den verordneten Freiheitsbeschränkungen geführt" hat und "warum andere Epidemien, beispielsweise Influenza, welche in der Vergangenheit zu einer weit höheren Anzahl an Todesfällen geführt hat, nicht", hieß es in der Aussendung. Der Anwalt ortet hier "reine Willkür" der Regierung, da Daten, Fakten und Zahlen in der Verordnung fehlen würden.

Weiters missfällt dem Juristen, dass die Maßnahmen nicht auf besonders gefährdete Gruppen wie ältere und vorerkrankte Personen beschränkt wurden, sondern für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten. "Es ist grundrechtlich nicht zulässig, das eigene Lebens- und Gesundheitsrisiko auf andere zu übertragen", so Schiessler. Eine generelle Verallgemeinerung der Lebens-und Gesundheitsrisiken gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen gehe nicht auf die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen in der Gesellschaft ein, bemängelte er.

"Sämtliche Einschränkungen sind ohne Bezug auf medizinische bzw. epidemiologische Parameter oder Bedingungen verfügt worden", wirft Schiessler der Regierung vor und fordert deswegen eine Aufhebung des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein Wiener Anwalt hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz eingebracht.
  • Im Namen einiger Klienten, die wegen der Ausgangsbeschränkungen Verstöße gegen Grundrechte orten, beantragt er eine Aufhebung des Gesetzes.
  • Ihm gehe es vor allem darum, dass der Verfassungsgerichtshof die Maßnahmen überprüft.
  • "Das ganze Vorgehen richtet sich an Untertanen und zeigt ausgeprägtes Obrigkeitsdenken", kritisierte er.