Urteil für Sarkozy in Wahlkampfkosten-Affäre erwartet
Während er vor mehr als zwei Jahren wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er zuhause mit einer Fußfessel hätte absitzen dürfen, forderte die Anklage in Berufung lediglich eine einjährige Bewährungsstrafe. Sarkozys Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sarkozy kann gegen die Entscheidung des Gerichts noch Revision beim Kassationsgericht einlegen.
Das Verfahren dreht sich um die letztlich gescheiterte Wiederwahl Sarkozys zum Präsidenten 2012. Das Gericht in erster Instanz sah es als erwiesen an, dass Sarkozys Team die gedeckelten Wahlkampfkosten um etwa 20 Millionen Euro überschritten hatte. Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Républicains umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise aber ignoriert. Sarkozy wies die Vorwürfe zurück.
Der einstige Star der bürgerlichen Rechten in Frankreich war von 2007 bis 2012 französischer Staatschef. Auch wegen anderer Affären liefert Sarkozy sich seit Jahren einen Kampf mit der französischen Justiz.
Zusammenfassung
- Nicolas Sarkozy erwartet heute um 13.30 Uhr das Urteil in seinem Berufungsverfahren wegen überzogener Wahlkampfkosten von 2012.
- In erster Instanz erhielt er eine einjährige Haftstrafe, die Anklage fordert nun eine einjährige Bewährungsstrafe, während seine Verteidigung auf Freispruch plädiert.
- Sarkozys Team soll die Wahlkampfkosten um ca. 20 Millionen Euro überschritten und durch ein System fiktiver Rechnungen getarnt haben.