Unterschriften-Sammeln vor Beginn
Das Parteiengesetz schreibt vor, dass keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als 8,66 Mio. Euro für Wahlwerbung ausgeben darf, Überschreitungen werden bestraft. Wer die Kostengrenze überschreitet, dem drohen gestaffelte Strafzahlungen. Im Extremfall bei einer Überschreitung um mehr als die Hälfte bis zu 200 Prozent des Überziehungsbetrages.
Wer aller heuer Geld in den Wahlkampf steckt, steht noch nicht zur Gänze fest. Denn der Stichtag ist erst der Startschuss für die Parteien, die Unterstützungserklärungen sammeln müssen, um bei der Wahl antreten zu können. Notwendig haben das all jene, die nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können.
Unterschreiben können Wahlberechtigte, die zum Stichtag in der Wählerevidenz eingetragen sind. Ab dem Stichtag können diese Unterschriften in den Gemeindeämtern bzw. magistratischen Bezirksämtern auch beurkundet werden. Für ein österreichweites Antreten muss ein Liste 2.600 Unterschriften - richtig auf die Bundesländer verteilt - sammeln.
Die ausreichend unterstützten Landeswahlvorschläge müssen dann spätestens am 2. August bei den Landeswahlbehörden eingebracht werden. Frühestens ist die Übergabe der Landeswahlvorschläge bereits am Stichtag möglich, wovon freilich nur jene Parteien Gebrauch machen können, deren Wahlvorschläge von drei Nationalratsabgeordneten unterschrieben werden. Der Zeitpunkt der Einreichung ist für diese von geringer Relevanz: Denn die Reihenfolge am Stimmzettel orientiert sich bei ihnen an der bei der letzten Wahl erzielten Stärke. Nur die "Neuen" werden (Bundesland für Bundesland extra) danach gereiht, wann sie ihren Wahlvorschlag eingebracht haben.
Um Unterschriften werben, wollen diesmal zahlreiche Kleinparteien. Am meisten Routine beim Sammeln hat dabei die KPÖ, die bisher bei jeder Nationalratswahl angetreten ist. Gute Chancen auf einen Antritt werden diesmal auch der Bierpartei von Dominik Wlazny zugerechnet. Aber auch Gruppierungen wie der "Wandel", die Liste der Ex-Grünen-Chefin Madeleine Petrovic, die impfkritische MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte), die von einem Kärntner Unternehmer gegründete "SERVUS-Partei", das Wahlbündnis "Die Gelben", die "Unabhängigen Österreichs (DUO)", die "Demokratische Alternative" oder die "Liste GAZA" haben angekündigt, Unterschriften sammeln zu wollen.
Zudem werden nach dem Stichtag die Wahlbehörden für den 29. September gebildet: Spätestens am 7. Tag nach dem 9. Juli müssen Sprengelwahlleiter - für die Wahllokale - ernannt werden, danach Beisitzer und Vertrauenspersonen nominiert und die Zusammensetzung der Wahlbehörden öffentlich kundgemacht werden. Spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag müssen die Wahlbehörden ihre konstituierende Sitzung abhalten. Das ist heuer der 30. Juli, ein Dienstag.
Zusammenfassung
- Ab dem 9. Juli beginnt das Sammeln der Unterstützungserklärungen für kleinere Parteien zur Nationalratswahl im Herbst.
- Die Wahlkampfkostenobergrenze beträgt 8,66 Millionen Euro, Überschreitungen werden mit gestaffelten Strafzahlungen bis zu 200 Prozent des Überziehungsbetrages bestraft.
- Für ein österreichweites Antreten müssen Parteien 2.600 Unterschriften sammeln, die spätestens am 2. August bei den Landeswahlbehörden eingereicht werden müssen.