U-Ausschuss: WKStA erstellt Liste, was Parteien fragen dürfen
Das ist das Ergebnis eines Treffens von Vertretern der WKStA und den Parteien am Donnerstag, heißt es von Seiten der SPÖ. Anlass war die Befürchtung der Ermittler, dass die Befragung im Ausschuss die noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen behindern könnte.
Die WKStA hatte in einem Schreiben an das Parlament um Konsultation gebeten. Darin heißt es etwa, dass die Behörde keine Bedenken gegen Schmids Befragung zu "Inserate in 'Österreich', Beinschab Tool, Wolf, §288 Stgb (Anm. Falschaussage) betreffend Kurz, Benko, Blümel/Italien und Silberstein/Groiss" habe. Dazu sei bereits eine der Akteneinsicht unterliegende Aussage des Beschuldigten erfolgt. Diese Liste soll nun präzisiert und gegebenenfalls erweitert und voraussichtlich am Freitag den Parteien vorgelegt werden. Sollte es Einwände geben, trifft man sich am Montag erneut, hieß es.
SPÖ wird dem nachkommen
Bei einer Befragung über den Inhalt der ungeschwärzten Protokollteile hinaus, befürchtet die WKStA eine Gefährdung der von ihr geführten Ermittlungen. Von Seiten der SPÖ heißt es, dass man einem "derartigen Ersuchen natürlich nachkommen werde, um die Ermittlungen nicht zu gefährden".
Die Anklagebehörde muss sich in dieser Frage aber auf die Kooperationsbereitschaft der Parteien verlassen. Darauf bestehen, dass bestimmte Fragen im U-Ausschuss nicht gestellt werden, kann sie nicht. Um eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, verlangt es Einstimmigkeit - also auch die Zustimmung der ÖVP.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird eine Liste mit Themen erstellen, zu denen Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid am 3. November im ÖVP-Ausschuss befragt werden soll.