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U-Ausschüsse: ÖVP will Wahrheitspflicht für Fragesteller

ÖVP-Fraktionsführer Hanger kann nach wochenlangen Protesten gegen die Idee, einer Live-Übertragung der U-Ausschüsse nun doch etwas abgewinnen. Immer vorausgesetzt, die Wahrheitspflicht wird auch für Fragesteller nicht nur Befragte eingeführt.

Die ÖVP will - wenn die Geschäftsordnungsreform für parlamentarische Untersuchungsausschüsse reformiert wird -  auch die Wahrheitspflicht für Fragesteller einführen. Dies sei im Sinne der Ausgewogenheit, argumentierte der Abgeordnete Andreas Hanger. Dann könnte er sich auch TV-Übertragungen der Sitzungen vorstellen. Das könnte zu einer "anderen Kultur" in den Untersuchungsausschuss führen.

"Ausgewogenheit"

"Wir brauchen Ausgewogenheit zwischen demjenigen, der befragt wird und den Fragestellern selbst", rechtfertigt Hanger die Forderung nach einer beidseitigen Wahrheitspflicht. Dies wäre dann auch die Grundlage für weitere Maßnahmen, die aber erst nach einer "intensiven Debatte" folgen sollten. Sonst blieben Inszenierungen, "wie wir sie schon hatten".

Auch in anderen Punkten erhofft sich Hanger nach seinen Erfahrungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss rechtliche Änderungen. Etwa in der Strafprozessordnung, da für ihn die Ermittlungsakten unter den Beweismitteln zu umfangreich sind, da diese nach und nach wie eine Perlenkette ergänzt werden können, was möglicherweise auch zu Leaks führe. Nachgeschärft werden müsse auch das Informationsordnungsgesetz bezüglich der Klassifizierungen.

Streit unter Ermittlern schadet Justiz 

Zum im Ibiza-Untersuchungsausschuss öffentlich gewordenen Konflikt zwischen den einzelnen ermittelnden Behörden in der Causa meint Hanger, dass alle - auch die ÖVP - Interesse daran hätten, dass dieser endlich beigelegt werde. "Sonst schadet dies der Justiz insgesamt." Dass seine Fraktion dafür kritisiert wird, selbst Kritik an der Justiz geäußert zu haben, wundert ihn, denn. "Ich habe zu keinem Zeitpunkt die Justiz pauschal kritisiert, nur einzelne Ermittler."

ribbon Zusammenfassung
  • ÖVP-Fraktionsführer Hanger kann nach wochenlangen Protesten gegen die Idee, einer Live-Übertragung der U-Ausschüsse nun doch etwas abgewinnen. Immer vorausgesetzt, die Wahrheitspflicht wird auch für Fragesteller nicht nur Befragte eingeführt.
  • Dies sei im Sinne der Ausgewogenheit, argumentierte der Abgeordnete Andreas Hanger. Dann könnte er sich auch TV-Übertragungen der Sitzungen vorstellen.
  • Das könnte zu einer "anderen Kultur" in den Untersuchungsausschuss führen.
  • Auch in anderen Punkten erhofft sich Hanger nach seinen Erfahrungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss rechtliche Änderungen.
  • Etwa in der Strafprozessordnung, da für ihn die Ermittlungsakten unter den Beweismitteln zu umfangreich sind, da diese nach und nach wie eine Perlenkette ergänzt werden können, was möglicherweise auch zu Leaks führe.
  • Nachgeschärft werden müsse auch das Informationsordnungsgesetz bezüglich der Klassifizierungen.