Transparenzgesetz: Auch "Hasi123" würde Auskunft bekommen
Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt. Dieses soll mit dem Jahr 2025 Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten.
Mit diesem soll dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürger:innen beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Kogler: Gesetz kann "rasch beschlossen" werden
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) zeigte sich bei der Präsentation des Gesetzesentwurfs euphorisch: "Bye bye Amtsgeheimnis, welcome Informationsfreiheit", formulierte er und sprach von einem "monumentalen Kulturwandel" und einem "historischen Paradigmenwechsel".
Das Grundrecht auf Information jeder und jedes einzelnen werde mit dieser "Transparenzrevolution" endlich Realität. Die Regierung beweise damit einmal mehr "Umsetzungskraft", so Kogler mit Blick auf Spekulationen über ein getrübtes Koalitionsklima nach dem jüngst öffentlich gewordenen Entwurf der ÖVP für einen Untersuchungsausschuss, der auch gegen den eigenen Koalitionspartner gerichtet gewesen wäre.
In der ZIB2 zeigte sich Kogler überzeugt, dass das Gesetz "relativ rasch beschlossen" werden kann. In den "nächsten Tagen" soll der Entwurf mitsamt Erläuterungen im Parlament ankommen, so Kogler: "Und dann kann es schon losgehen mit den Gesprächen." Dass es an der nötigen Zweidrittelmehrheit scheitern könnte, glaubt Kogler nicht. Schließlich sei es ein "großer Wurf".
Proaktive Informationspflicht: Nur 259 Gemeinden betroffen
Informationen von allgemeinem Interesse müssen von staatlichen Organen künftig auch proaktiv veröffentlicht werden - Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu einer Grenze von 5.000 Einwohnern sind jedoch davon ausgenommen.
Betroffen sind damit von der proaktiven Informationspflicht nur 259 der insgesamt 2.093 Gemeinden in Österreich. Die übrigen 1.834 haben weniger als 5.000 Einwohner. In den betroffenen Gemeinden würden aber 60 Prozent der Bevölkerung leben, betonte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). Kogler zeigte sich zuversichtlich, dass viele kleine Gemeinden freiwillig proaktiv Informationen veröffentlichen werden und dabei sogar ein Wettbewerb entstehen könne zwischen den Gemeinden.
Außerdem bestehe eine "individuelle Auskunftspflicht immer". "Also das individuelle Begehren ist immer durchsetzbar. Und das wird man in aller Regel auch erfragen können", meint Kogler im Gespräch mit Armin Wolf in der ZIB2.
Auch "Hasi123" würde Auskunft bekommen
Dabei brachte Wolf ein ungewöhnliches Beispiel.
Sollte jemand mit einer Mailadresse wie "Hasi123@gmx.at" eine Anfrage stellen, würde diese Person auch eine Auskunft bekommen? Kogler meint: "Ja, das wäre zumindest so vorgesehen".
Die Praxis werde dies zeigen. Im Streitfall werde das auch zu einer Verwaltungsjudikatur führen. "Und dann wird es weitere Klärungen geben. Aber das haben wir bei vielen Gesetzen, die neu kommen, zu lösen. Und insofern ist das nichts Neues", meint der Vizekanzler.
Auch Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer betont auf X, vormals Twitter: "Jede Anfrage kann anonym gestellt werden. Auch wenn Hasi123@gmx.at wissen will wie viel der Sportplatz gekostet hat muss die Auskunft erteilt werden."
https://twitter.com/sigi_maurer/status/1709925978712244678
Absage von FPÖ, SPÖ offen für Gespräche
Für die Umsetzung des Gesetzes ist eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat sowie eine qualifizierte Zustimmung des Bundesrats erforderlich - und damit die Zustimmung von SPÖ oder FPÖ. Die FPÖ erteilte der Regierung allerdings bereits eine Absage. Die SPÖ zeigte sich dagegen offen für Gespräche.
Zusammenfassung
- Nach jahrelangem Ringen hat die Regierung am Donnerstag den fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses vorgelegt.
- Dieses soll mit dem Jahr 2025 Geschichte sein, an seine Stelle wird den Plänen zufolge das neue Informationsfreiheitsgesetz treten.
- In der ZIB2 zeigte sich Kogler überzeugt, dass das Gesetz "relativ rasch beschlossen" werden kann. Dabei brachte Wolf ein ungewöhnliches Beispiel.
- Sollte jemand mit einer Mailadresse wie "Hasi123@gmx.at" eine Anfrage stellen, würde diese Person auch eine Auskunft bekommen? Kogler meint: "Ja, das wäre zumindest so vorgesehen".
- Auch Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer betont auf X, vormals Twitter: "Jede Anfrage kann anonym gestellt werden. Auch wenn Hasi123@gmx.at wissen will wie viel der Sportplatz gekostet hat muss die Auskunft erteilt werden."