Amtsgeheimnis: Regel für kleine Gemeinden "mehr als fair", so Edtstadler

Nach jahrelangem Ringen steht offenbar die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Die Regierung präsentierte am Donnerstag das Informationsfreiheitsgesetz - Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich im Newsroom LIVE zufrieden. Die Ausnahme für kleine Gemeinden findet sie unterdessen "mehr als fair".

Durch das Informationsfreiheitsgesetz soll das Amtsgeheimnis ab 2025 fallen. Bund, Länder und Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern müssen proaktiv öffentlich relevante Informationen veröffentlichen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich im Newsroom LIVE auf PULS 24 zufrieden. Schon "viele Regierungen" hätten sich vorgenommen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, "wir sind jetzt so weit wie noch nie", meinte sie.

Der Entwurf war wahrlich eine schwere Geburt. Schon im Regierungsprogramm zwischen ÖVP und Grünen wurde festgelegt, man wolle das Amtsgeheimnis abschaffen. 2021 lag dann ein erster Entwurf vor, nach weiteren zähen Verhandlungen scheint man sich in der Regierung nun endgültig einig zu sein - wenn auch mit vielen Abstrichen.

Aus für Amtsgeheimnis: Kritik und Lob von Opposition

Kleine Gemeinden ausgenommen

Informationen proaktiv veröffentlichen müssen Gemeinden nur, wenn sie mehr als 5.000 Einwohner haben. Die Ministerin betonte aber, dass das Informationsfreiheitsgesetz für alle Gemeinden gelte. Bei kleinen Gemeinden handle es sich da aber nur um eine "passive Informationspflicht" - Bürger:innen müssen also selber aktiv nachfragen. 

Für kleinere Gemeinden sei es durch den kleineren Verwaltungsapparat ein "erheblicher Aufwand", würde man Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen. Den Bürger:innen gegenüber sei das jedoch "mehr als fair", denn jeder könne nun bei der Gemeinde diese Anfragen auch selber stellen. 

Das sehen nicht alle so: Damit hätten sich die Gemeinden aber "selbst in den Fuß geschossen", meinte dazu Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit im PULS 24 Interview. Informationen nur auf Anfrage zu beantworten würde sehr viel mehr Bürokratieaufwand nach sich ziehen, als wenn dies automatisch geschieht.

Außerdem würde eine automatische Veröffentlichung auch die Kommunikation und Abstimmung der Gemeinden bzw. Behörden untereinander erleichtern.

Auf die Opposition angewiesen

Weil die Abschaffung des Amtsgeheimnisses eine Änderung des Bundesverfassungsgesetzes benötigt, braucht es dafür im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit - die Regierung ist also auf die Stimmen von SPÖ oder FPÖ angewiesen. Die FPÖ lehnte eine Zustimmung bereits ab, auch die SPÖ sieht Verbesserungspotenzial. 

Nun sieht Edtstadler den parlamentarischen Prozess am Zug. Wichtig sei ihr auch gewesen, die Opposition mit ins Boot zu holen und zu sagen: "Wir nehmen euch ernst". Sie hoffe auf "konstruktive Gespräche" mit der Opposition. 

Spagat zwischen Information und Datenschutz

Um zu überprüfen, ob die verschiedenen Organe auch ihren Informationspflichten nachkämen, habe die Regierung "ganz bewusst darauf verzichtet, einen Informationsfreiheitsbeauftragten einzurichten", sagte die Verfassungsministerin. Die Datenschutzbehörde würde hier bereits unterstützen. "Wir wollen hier keine weiteren Verwaltungsregime aufziehen". 

Für Kritik sorgte bereits die Regelung, dass Personen informiert werden würden, sollten persönliche Daten über sie abgefragt werden.

"Wir schaffen ein Recht auf Information, aber wir werfen nicht den Datenschutz und sämtliche Persönlichkeitsrechte über Bord", so Edtstadler. Deshalb würden betroffene Personen darüber informiert - die Entscheidung über die Veröffentlichung liege aber weiterhin bei der Behörde.

ribbon Zusammenfassung
  • Nach jahrelangem Ringen steht offenbar die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Die Regierung präsentierte am Donnerstag das Informationsfreiheitsgesetz.
  • Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zeigte sich im Newsroom LIVE zufrieden. Die Ausnahme für kleine Gemeinden findet sie unterdessen "mehr als fair".
  • Für kleinere Gemeinden sei es durch den kleineren Verwaltungsapparat ein "erheblicher Aufwand", würde man Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen.
  • Den Bürger:innen gegenüber sei das jedoch "mehr als fair", denn jeder könne nun bei der Gemeinde diese Anfragen auch selber stellen.