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Telefonische Krankmeldung wird verlängert

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung. Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet.

Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung nun bis Ende Juni, teilte die ÖGK am Mittwoch in einer Aussendung mit. Man geht davon aus, dass auch aufgrund der fortschreitenden Impfungen die Infektionszahlen bis dahin weiter zurückgehen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verlängert noch einmal die Möglichkeit der telefonischen Krankmeldung.
  • Diese war im März des Vorjahres pandemiebedingt eingeführt worden und war zuletzt bis Ende Mai befristet.
  • Um sowohl Versicherte als auch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte vor möglichen Ansteckungen zu schützen, gilt die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung nun bis Ende Juni, teilte die ÖGK am Mittwoch in einer Aussendung mit.