Taliban-Erlass zu Frauenrechten
Bisher haben die Islamisten seit der Machtübernahme Mitte August die Rechte von Frauen wieder deutlich eingeschränkt. In dem Erlass wird als eines der Rechte angeführt, dass niemand eine unverheiratete Frau oder eine Witwe zur Heirat zwingen dürfe. Auch dürfe niemand Frauen im Austausch für Frieden oder zur Beendigung einer Feindseligkeit irgendjemandem zur Verfügung stellen. In Afghanistan kommt es immer wieder vor, dass eine Frau etwa bei Familienfehden als Wiedergutmachung gegeben wird. Witwen hätten zudem einen Anspruch auf ein Erbe sowie auf eine Brautgabe, sollten sie wieder heiraten.
In dem Erlass werden zudem zwei Ministerien sowie die Gerichte dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Rechte bekanntgemacht und umgesetzt werden. Die Positionen in dem Dekret sind insgesamt nicht neu und entsprechen auch den Regeln des Islam. Auch die bisherigen afghanischen Gesetze garantierten diese Rechte. Allerdings wurden sie auch vor der Machtübernahme der Taliban oft nicht gewährt. Vor Gericht waren sie oft nicht durchsetzbar.
In dem neuen Dekret gibt es keine Angaben zu Rechten von Frauen bezüglich Bildung oder Arbeit. Die Islamisten haben seit der Rückkehr an die Macht die Rechte von Frauen merklich beschnitten. Sie können in vielen Fällen nicht mehr zurück an ihre Arbeitsplätze. Die meisten weiterführenden Schulen für Mädchen sind geschlossen. Straßenproteste von Aktivistinnen wurden gewaltsam unterdrückt. Viele flohen aus dem Land.
Zusammenfassung
- In Afghanistan sind die militant-islamistischen Taliban dreieinhalb Monate nach ihrer Rückkehr an die Macht für die Achtung einiger Frauenrechte eingetreten.
- In einem am Freitag veröffentlichten Erlass wiesen sie Organisationen, religiöse Gelehrte und Älteste an, ernsthafte Maßnahmen zur Durchsetzung von Frauenrechten zu ergreifen.
- Bisher haben die Islamisten seit der Machtübernahme Mitte August die Rechte von Frauen wieder deutlich eingeschränkt.