APA/HELMUT FOHRINGER

Strompreise: Wie die EU Verbraucher besser schützen will

Die EU möchte Verbraucher künftig besser vor ausufernden Strompreisen schützen. Nach monatelangen Verhandlungen steht nun fest, wie Europas Strommarkt reformiert werden soll.

Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden. Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einigten sich am frühen Donnerstagmorgen in Straßburg auf eine Reform des europäischen Strommarkts.

Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Der Kompromiss muss vom EU-Parlament und den Ländern noch formell bestätigt werden.

Reaktion auf Preissteigerungen

Wegen extrem gestiegener Strompreise im vergangenen Jahr waren Rufe nach einer Reform des europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der französischen Atomkraftwerke ausfiel.

Basis für die nun gefundene Einigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission aus dem Frühjahr. Dieser sieht vor, Privatleuten ein Recht auf Festpreisverträge als auch auf Verträge mit dynamischen Preisen zu geben.

Ein Kernelement der Reformvorschläge sind nach Willen der Mitgliedsstaaten neue langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen.

Gelten sollte dies nach Willen der Kommission für Investitionen in erneuerbare Energien und in Kernkraft. Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein und gleicht die Differenz aus.

Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem Strom geschaffen werden.

Strommarkt nach dem Merit-Order-Prinzip

Grundsätzlich wird der Strommarkt in der EU auch weiter nach dem sogenannten Merit-Order-Prinzip funktionieren. Dies bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke.

Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk - oft Gaskraftwerke.

ribbon Zusammenfassung
  • Verbraucher in der EU sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt werden.
  • Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments haben sich am Donnerstag auf eine Reform des Strommarkts geeinigt..
  • Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden.
  • Eine formelle Bestätigung der Reform steht noch aus.