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Strompreisbremse fix - Das sind die Details

Die türkis-grüne Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat ein Modell für eine Strompreisbremse beschlossen.

Die Bundesregierung hat die sogenannte Strompreisbremse beschlossen. Diese soll zumindest für einen Teil der Rechnung einen niedrigeren Tarif garantieren. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Klimaschutz- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentieren die konkreten Details zur Strompreisbremse.

Strompreisbremse ab 1. Dezember

Die Strompreisbremse soll voraussichtlich ab 1. Dezember 2022 "direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden" und bis 30. Juni 2024 die Haushalte entlasten. Diese Maßnahme der Regierung entlastet einen Haushalt um durchschnittlich 500 Euro pro Jahr. Je nach Preisentwicklung stellt die Regierung somit rund drei bis vier Milliarden Euro bereit. 

Die heute im Ministerrat beschlossene Stromkostenbremse soll "schnellmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober", beschlossen werden.

Die Details:

  • 2.900 kWh Grundkontingent pro Haushalt

Das subventionierte Grundkontingent pro Zählpunkt beträgt 2.900 kWh. Dieses Grundkontingent ist auf einen Dreipersonenhaushalt gerechnet.

  • 10 Cent pro kWh Fixpreis für das Grundkontingent, darüber Marktpreis

"Als Schwellenwert werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh. Das bedeutet: Verbraucher:innen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent", heißt es in einer Aussendung der Bundesregierung. Mit dieser Obergrenze soll verhindert werden, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts der Unterstützungsleistung die Preise anheben.

  • Antragsmodell für Mehrpersonenhaushalte

Für Haushalte mit mehr als drei Personen ist ein Top-up-Kontingent auf Antrag vorgesehen. Da­mit wird dem höheren Strombedarf von Mehrpersonenhaushalten Rechnung getragen, ohne Daten von den Energieversorgern und dem Zentralen Melderegister (ZMR) vornehmen zu müs­sen.

  • GIS-Befreiungen werden berücksichtigt

Haushalte, die von der Rundfunk-Gebühr (GIS) befreit sind, sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Für diese Personen soll es einen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten geben.  Somit werden betroffene einkommensschwachen Haushalte, je nach Verbrauch, mit bis zu 200 Euro entlastet. Das betrifft 300.000 Personen in Österreich.

Stromkostenbremse wird automatisch abgewickelt

Mit der Stromkostenbremse will die Bundesregierung ein "schnelles und unbürokratisches Instrument" schaffen. "Niemand in Österreich soll sich seinen Grundbedarf an Strom nicht leisten können. Das ist das wichtigste Ziel der Stromkostenbremse, die wir heute auf den Weg bringen. Hier geht es um rasche und unbürokratische Hilfe, deshalb braucht dafür auch niemand einen Antrag stellen, die Stromkostenbremse wird automatisch für jeden Haushalt abgewickelt. Sie ist ein weiterer Baustein in der Entlastung der Menschen in einer schwierigen Zeit. Ich sage aber auch ganz ehrlich: Jetzt ist einmal auch die EU am Zug, um jene Probleme zu lösen, die nur europäisch gelöst werden können. Damit meine ich die Entkoppelung von Strom- und Gaspreisen, um diesem Irrsinn auf den Strommärkten ein Ende zu bereiten", so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).

Kampf gegen die Teuerung - Österreich im europäischen Spitzenfeld

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) erklärt, dass sich die Stromkostenbremse "auch inflationsdämpfend" auswirkt. "Wenn der Strompreis geringer ausfällt, wird auch die Teuerung an sich gedämpft", so der Vizekanzler. Österreich sei "im Kampf gegen die Teuerung sowohl beim Volumen, wie auch beim Tempo im europäischen Spitzenfeld", betont außerdem Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Zur Unterstützung für die energieintensiven Unternehmen finalisiere die Regierung derzeit die notwendige Hilfe, unter anderem auch den Energiekostenzuschuss. Nach der Fertigstellung der Richtlinie werde die rasche Bewilligung der Förderung auf EU-Ebene angestrebt, heißt es in einer Aussendung der Bundesregierung.

ribbon Zusammenfassung
  • Die türkis-grüne Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat ein Modell für eine Strompreisbremse beschlossen.
  • Die Strompreisbremse soll voraussichtlich ab 1. Dezember 2022 "direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden" und bis 30. Juni 2024 die Haushalte entlasten.
  • Das subventionierte Grundkontingent pro Zählpunkt beträgt 2.900 kWh. Dieses Grundkontingent ist auf einen Dreipersonenhaushalt gerechnet. Für Haushalte mit mehr als drei Personen ist ein Top-up-Kontingent auf Antrag vorgesehen.
  • Mit der Strompreisbremse werden allen Haushalten bis zur Marke von etwa 2.900 kWh Stromverbrauch nur zehn Cent pro kWh verrechnet, erst für den darüber hinausgehenden Verbrauch soll der marktübliche Preis gezahlt werden. Das bringt eine Ersparnis von 400
  • Haushalte, die von der Rundfunk-Gebühr (GIS) befreit sind, sollen zusätzliche Unterstützung erhalten. Für diese Personen soll es einen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten geben.  Somit werden die betroffenen Personen mit weiteren 200 Euro entlastet.
  • Mehr dazu im Aritkel.