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Strenge Regeln bei Oster-Gottesdiensten im Osten

Die Kirchen in der Ostregion werden angesichts des verordneten Osterlockdowns für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, sie bieten aber für die Gläubigen zu diesen wichtigen christlichen Feiertagen Gottesdienste an. Die römisch-katholischen Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben sich am Mittwoch mit den politisch Verantwortlichen konsultiert und entsprechende Regeln erlassen, teilte die Kathpress mit.

Die Pfarrverantwortlichen werden eindringlich darauf hingewiesen, dass die Liturgien so kurz wie möglich zu halten sind. "Wo möglich und sinnvoll sollen Gottesdienste auch im Freien gefeiert werden. Besonders wichtig ist, dass die Gläubigen am Ende jedes Gottesdienstes aufgefordert werden, nicht vor der Kirche noch beieinanderzustehen", hieß es in der Mitteilung.

Während des gesamten Gottesdienstes gilt die Einhaltung des Zwei-Meter-Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben. Weiters muss stets verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt während des gesamten Gottesdienstes. Ausgenommen davon sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Kinder von 6 bis 14 können statt der FFP2-Maske auch weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Ein Willkommensdienst hat in den Kirchen auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Gemeinde- und Chorgesang ist nicht möglich, erlaubt bleibt der Gesang von maximal vier Solisten. Personen mit Symptomen dürfen die Gottesdienste nicht in den Kirchen mitfeiern. Auf Riten mit erhöhtem Übertragungsrisiko wie die Fußwaschung am Gründonnerstag muss verzichtet werden.

Wer sich seines Gesundheitszustandes nicht sicher ist, soll auf einen Kirchenbesuch verzichten und die vielen Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder per Livestream nützen, um auf virtuelle Weise mitzufeiern. So bieten etwa der ORF oder auch Radio Klassik Stephansdom Übertragungen der Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag an.

Ähnliche Maßnahmen ergreift auch die evangelische Kirche, wie Bischof Michael Chalupka in einer Aussendung am Donnerstag informierte. Gottesdienste werden "in verschiedensten Formen" gefeiert werden. Mit Blick auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus erinnert er an die geltenden, umfangreichen Schutzmaßnahmen bei Gottesdiensten. Zugleich rief der Bischof in einem Schreiben an die evangelisch-lutherischen Pfarrgemeinden dazu auf, zu überlegen, in welcher Form Ostergottesdienste vor Ort stattfinden können und sollen.

Chalupka verwies in dem Schreiben auf die weiterhin geltenden Schutzregelungen bei Gottesdiensten. So gelte nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht oder der Mindestabstand von zwei Metern ebenso wie umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen. Auch Chor- und Gemeindegesang bleiben weiterhin ausgesetzt. Je nach örtlichen Gegebenheiten setzen die Pfarrgemeinden weitere Maßnahmen, wie etwa verstärkte Online-Angebote, kürzere Gottesdienste, Absperrung jeder zweiten Kirchenbank oder alternative Angebote zu Präsenzgottesdiensten in Innenräumen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die römisch-katholischen Bischöfe der Diözesen Eisenstadt, St. Pölten und Wien haben sich am Mittwoch mit den politisch Verantwortlichen konsultiert und entsprechende Regeln erlassen, teilte die Kathpress mit.
  • Weiters muss stets verpflichtend eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Dies gilt sowohl für Gottesdienste in geschlossenen Räumen wie auch im Freien.
  • Chalupka verwies in dem Schreiben auf die weiterhin geltenden Schutzregelungen bei Gottesdiensten.