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Strafe reduziert: 10 Monate für Karmasin

15 Monate bedingt lautete im Vorjahr das Urteil für Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin. Am Mittwoch hat der Oberste Gerichtshof das Urteil reduziert. Über blieben 10 Monate bedingt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) setzte sich am Mittwoch im Großen Festsaal des Justizpalastes mit den Rechtsmitteln der Ex-Ministerin auseinander. Karmasin fehlte krankheitsbedingt. "Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht", entschuldigte Verteidiger Norbert Wess die 57-Jährige.

Was genau der früheren ÖVP-Politikerin und einstigen Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fehlt, sagte Wess nicht. 

2023 wurde Karmasin erstinstanzlich wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen verurteilt. Das hat das Oberste Gericht bestätigt. Die verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen.

Strafe in erster Instanz "wirklich hoch"

Das hat ein Fünf-Richterinnen-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast entschieden. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren "sind 15 Monate für eine Ersttäterin wirklich hoch, außerordentlich hoch", sagte Lässig. Eine Reduktion auf zehn Monate erscheine "gerechtfertigt und schuldangemessen". 

Karmasin war im Mai vorigen Jahres am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig erkannt und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom ebenfalls angeklagten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministerinnengehalts wurde die Ex-Politikerin freigesprochen.

Anklage mit Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt

Der OGH-Senat verwarf nun sowohl die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung gegen die Verurteilung als auch die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den erstinstanzlichen Freispruch vom mitangeklagten schweren Betrug.

Beiden Beschwerden käme keine Berechtigung zu, führte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig in seiner ausführlichen Urteilsbegründung aus.

Karmasin-Prozess geht in zweite Runde

ribbon Zusammenfassung
  • 15 Monate bedingt lautete im Vorjahr das Urteil für Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin.
  • Am Mittwoch hat der Oberste Gerichtshof das Urteil reduziert. Über blieben 10 Monate bedingt.