Spesenaffäre: FPÖ will und muss sich nicht in Konten schauen lassen
Wie der "Standard" am Sonntag berichtet, wollte die Wiener Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen in der Spesenaffäre Ein- und Ausgänge auf Bankkonten der FPÖ einsehen. Es sei ihnen darum gegangen, wie hoch der finanzielle Schaden der FPÖ-Organisationen sei.
Das Erstgericht habe einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft genehmigt, doch die Partei habe sich gewehrt. Man zog vor das Oberlandesgericht (OLG) Wien. Parteianwalt Christoph Völk habe die Anordnungen beeinsprucht. Die Maßnahme sei überschießend und der Zeitraum zu groß, so die Argumente der FPÖ. Bei manchen Konten wollten die Ermittler anscheinend bis 2006 zurückgehen.
"Kein Anlass"
Die FPÖ wolle "umfassend mit den Behörden kooperieren", wird Völk im "Standard" zitiert. Doch es gebe "keinen Anlass, der eine Kontenöffnung rechtfertigt".
Die Zeitung zitiert auch aus der OLG-Entscheidung: Die Staatsanwaltschaft habe nicht benennen können, warum die Maßnahme notwendig sei. Es fehlten "konkrete Tatzeitpunkte" und eine Erklärung, was genau die Staatsanwaltschaft mit der Kontoöffnung erfahren will, fasst der "Standard" zusammen. Das Oberlandesgericht habe den Fall ans Erstgericht zurückgeschickt.
Anträge zurückgezogen
Zur Erinnerung: In der Spesenaffäre wird gegen eine Reihe von Personen aus der FPÖ - darunter etwa Dominik Nepp und Harald Vilimsky - sowie Ex-Parteimitglieder - wie etwa Heinz-Christian Strache - ermittelt.
Strache soll in seiner Zeit als Parteiobmann sein Privatleben in großem Umfang mit Parteigeldern finanziert zu haben. Er soll über Mitarbeiter private Rechnungen als berufliche Spesen ausgegeben haben. Außerdem geht es um die Frage, ob die Partei Strache zu viele verschiedene Ausgaben mit ihren Mitteln beglichen hat - etwa Zuschüsse für mehrere Wohnsitze. Strache bestreitet die Vorwürfe, er meint er habe alles an die Partei zurückgezahlt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Wie der "Standard" auch berichtet, sollen die Ermittler derweil von einem Schaden von 1,032 Millionen Euro ausgehen. Die Staatsanwaltschaft soll nun aber das Bundeskriminalamt ersucht haben, die sichergestellten Unterlagen zu vernichten. Die Staatsanwaltschaft werde nicht gegen die OLG-Entscheidung berufen und habe die Anträge auf Kontoöffnung zurückgezogen.
Zusammenfassung
- Die FPÖ gilt in der Spesenaffäre als Opfer. Die Ermittler wollten herausfinden, wie hoch der Schaden ist.
- Doch die Partei wollte sich nicht in die Konten schauen lassen - und bekam vor Gericht recht.