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Sonderbetreuungszeit bis Ende des Schuljahres fix

Die am Mittwoch in Aussicht gestellte Verlängerung der Corona-Sonderbetreuungszeit für Eltern bis Schuljahresende kommt nun fix.

Statt mit Ende März läuft die Maßnahme also erst mit 8. Juli 2022 aus, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag per Aussendung. Einen Nationalratsbeschluss braucht es dafür nicht, hieß es im Ministerium. Eine Verordnung reicht, diese soll kommende Woche erlassen werden.

Kocher verwies auf die nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen und das Risiko, im Schulbetrieb angesteckt zu werden: "Deshalb verlängern wir die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen." Insgesamt können bis zu drei Wochen im ersten Halbjahr beansprucht werden.

Die Bestimmungen bleiben dabei unverändert: Die Betroffenen können entweder den Rechtsanspruch oder das Vereinbarungsmodell nutzen. Wie bisher werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in beiden Fällen 100 Prozent des Gehaltsaufwands ersetzt (19,7 Millionen Euro waren das bisher). Während der gesamten Laufzeit wurde die Sonderbetreuungszeit bisher von 38.206 Personen in Anspruch genommen, rund 70 Prozent davon waren Frauen. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) sprach von einer "wesentlichen Maßnahme, um Eltern in Zeiten von Corona zu unterstützen".
 

ribbon Zusammenfassung
  • Die am Mittwoch in Aussicht gestellte Verlängerung der Corona-Sonderbetreuungszeit für Eltern bis Schuljahresende kommt nun fix.
  • Statt mit Ende März läuft die Maßnahme also erst mit 8. Juli 2022 aus, erklärte Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Donnerstag per Aussendung.
  • Einen Nationalratsbeschluss braucht es dafür nicht, hieß es im Ministerium. Eine Verordnung reicht, diese soll kommende Woche erlassen werden.
  • Kocher verwies auf die nach wie vor sehr hohen Infektionszahlen und das Risiko, im Schulbetrieb angesteckt zu werden: "Deshalb verlängern wir die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern, die ihre Kinder coronabedingt zu Hause betreuen müssen."
  • Insgesamt können bis zu drei Wochen im ersten Halbjahr beansprucht werden.
  • Die Betroffenen können entweder den Rechtsanspruch oder das Vereinbarungsmodell nutzen. Wie bisher werden der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in beiden Fällen 100 Prozent des Gehaltsaufwands ersetzt (19,7 Millionen Euro waren das bisher).