Slowenien öffnet die Grenzen für Österreicher
Die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg stehen unterdessen weiterhin auf der "roten Liste" der Coronavirus-Inzidenzgebiete. Für Einreisende gilt damit eine verpflichtende zehntägige Quarantäne nach Einreise, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden darf, oder die Vorlage eines negativen PCR-Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden ist. Besondere Bestimmungen gibt es unter anderem für beruflich Reisende wie etwa Pendler, aber auch für den Transit durch Slowenien.
Ohne Quarantäne oder Test einreisen können zudem geimpfte Personen (mindestens sieben Tage nach der zweiten Dosis bei Biontech/Pfizer, mindestens 14 Tage nach der zweiten Dosis bei Moderna, mindestens 21 Tage nach der ersten Dosis Astrazeneca, mindestens 14 Tage nach der Impfung Johnson&Johnson, mindestens 14 Tage nach der zweiten Dosis Sputnik V, Sinovac oder Sinopharm).
Zusammenfassung
- Allerdings muss beim Grenzübertritt ein Nachweis vorgelegt werden, dass sich der Einreisende zuvor mindestens fünf Tage lang in den genannten Bundesländern aufgehalten hat.
- Für Einreisende gilt damit eine verpflichtende zehntägige Quarantäne nach Einreise, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden darf, oder die Vorlage eines negativen PCR-Coronatests, der nicht älter als 48 Stunden ist.