Schülerin klagt Republik wegen Maskenpflicht
Die Anwältin der Schülerin, Michaela Hämmerle, bemängelt in der Klage die fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Verletzung von Rechtsgütern wie Leben und Gesundheit, da gravierende Folgen für die Psyche von Kindern und Jugendlichen nicht ausgeschlossen werden könnten. Hämmerle verweist zudem u.a. auf eine dänische Studie, wonach Maskentragen keinen signifikanten Schutz vor einer Infektion biete.
Die Schülerin verlangt in ihrer Klage von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Andernfalls will sie, dass der Bund als Verordnungsgeber die Haftung für sämtliche Folgeschäden, die durch das Maskentragen auftreten, übernehmen muss. Die "Initiative für eine evidenzbasierte Coronainformation" (ICI) hat in der Vergangenheit mehrfach Demonstrationen von Corona-Skeptikern organisiert, sie sind außerdem Initiatoren des Volksbegehrens für ein "Wiedergutmachungsgesetz zu den Covid-19-Maßnahmen". Für den Fall, dass die Musterklage der Schülerin erfolgreich sein sollte, plant die ICI das Führen großer Sammelverfahren.
Zusammenfassung
- Die Schülerin verlangt in ihrer Klage von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss.