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Schriftliche Beantragung der Wahlkarten noch bis 5. Juni

Wer am 9. Juni seine Stimme nicht in "seinem" Wahllokal am Hauptwohnsitz abgeben kann, aber dennoch wählen will, muss sich eine Wahlkarte besorgen. Damit kann man die Briefwahl nutzen, ein anderes Wahllokal aufsuchen oder - bei Gehunfähigkeit - eine "fliegende" Wahlbehörde anfordern. Neu ist, dass man die Stimme nun überall sofort nach dem Erhalt der Wahlkarte auf der Gemeinde abgeben kann. Für die Beantragung einer Wahlkarte ist bis wenige Tage vor dem Wahlsonntag Zeit.

Schriftlich beantragt werden muss die Wahlkarte bis zum 5. Juni. Wer sie persönlich ("mündlich") am Gemeindeamt oder dem Magistrat anfordert, hat dafür bis zum 7. Juni (12 Uhr) Zeit. Der Antrag erfolgt in jener Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz man erfasst ist. Die schriftliche Beantragung ist auf dem Postweg, per E-Mail oder über weitere digitale Wege möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. Darin befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues Wahlkuvert.

Für die digitale Beantragung kann man die App "Digitales Amt" nutzen (Voraussetzung: digitale Signatur "ID Austria"). Möglich sind Online-Anträge auch über das Webportal oesterreich.gv.at (Link: https://go.apa.at/pIQ5Oste) (ebenfalls in Verbindung mit der ID Austria). In vielen Fällen kann man auch das Portal https://www.wahlkartenantrag.at verwenden. Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein "Wahlkartenabo" haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

Wer den "Status" seiner Wahlkarte in Erfahrung bringen will, kann dies ebenfalls online tun: Unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft erhält man die Information, ob die Karte schon auf dem Weg zu einem ist, beziehungsweise ob sie bei der Behörde nach Verwendung wieder zurückgelangt ist. Voraussetzung für dieses Tracking ist ebenfalls die ID Austria.

Dass man mit der Abgabe der Wahlkarte nun in ganz Österreich nicht mehr bis zum Wahltag warten muss, ist eine Neuerung, die mit der Wahlrechtsreform 2023 erfolgte und nun erstmals bei einer bundesweiten Wahl überall zur Anwendung kommt. Wer sich seine Wahlkarte nicht zuschicken lässt, sondern diese selbst auf der Gemeinde oder dem Magistrat abholt, kann gleich vor Ort wählen und die ausgefüllte Wahlkarte wieder abgeben - quasi ein bzw. eigentlich mehrere "Vorwahltage".

Bei der Briefwahl muss man dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig - also bis spätestens 17 Uhr am Wahltag - bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt, egal ob man sie in einen Briefkasten wirft, bei der Postgeschäftsstelle auf- oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgibt. Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, egal ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde. Wirft man seine Wahlkarte bis Samstag 9 Uhr in den Briefkasten, sollte es sich ausgehen: Die Post bietet für die EU-Wahl wieder eine Sonderentleerung aller rund 14.000 Briefkästen in Österreich an.

Am Wahltag selbst kann die Wahlkarte auch in jedem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Diese werden dann an die Bezirkswahlbehörde weiter geleitet. Auslandsösterreicher können sie auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben, müssen aber die entsprechende Vorlaufzeit (bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag) beachten. Bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist das bis zum neunten Tag vor dem Wahltag.

(S E R V I C E - Weitergehende Informationen über Wahlkarten und die Wahl mit Wahlkarte findet man auf der Homepage des Innenministeriums unter https://go.apa.at/vm9XgwEU - sowie in der Kurzinformation der Wahlbehörde unter https://go.apa.at/HKuzZpWg; Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte sind unter https://go.apa.at/uiDOGH4c abrufbar; Informationen erhält man auch unter der Telefon-Hotline 0800 202220 bzw. +43 1 53126-2700 (aus dem Ausland))

ribbon Zusammenfassung
  • Die schriftliche Beantragung der Wahlkarte für die Wahl am 9. Juni muss bis zum 5. Juni erfolgen, während die mündliche Beantragung bis zum 7. Juni (12 Uhr) möglich ist.
  • Neu ist, dass man die Stimme nun sofort nach Erhalt der Wahlkarte auf der Gemeinde abgeben kann, was durch die Wahlrechtsreform 2023 ermöglicht wurde.
  • Die Wahlkarte muss bis spätestens 17 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen, wobei die Post eine Sonderentleerung der Briefkästen am Samstag vor der Wahl anbietet.