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Rote und pinke Kritik an Wiener Zweitwohnsitzabgabe

Dass die SPÖ-NEOS-Regierung in Wien eine Abgabe auf Zweitwohnsitze plant, stößt bei Rot und Pink nicht überall auf große Freude. Die SPÖ im Burgenland reagierte eher zurückhaltend und will das Wiener Rathaus kontaktieren. Die JUNOS pochen auf Ausnahmen für Studierende bis 26 Jahren. Die Abgabe soll in Wien ab dem Jahr 2025 eingehoben werden und für alle jene gelten, die keinen Haupt-, sondern nur einen Nebenwohnsitz in der Stadt haben.

Das Tarifsystem wird sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung orientieren. Die Abgabe wird für eine Wohnung einmal pro Jahr erhoben, und zwar unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben. Die jährlichen Grundbeträge werden gestaffelt. Bis 60 Quadratmeter werden 300 Euro fällig, bis 130 Quadratmeter 450 Euro. Für größere Objekte sind 550 Euro zu bezahlen.

Die Grundbeträge werden laut Rathaus durch verschiedene Zu- und Abschläge ergänzt, um auch verschiedene Lagen und Zustände zu berücksichtigen. Auch die Anzahl der Zweitwohnungen spielt bei der Berechnung eine Rolle. So ist etwa für jede zweite bzw. jede weitere Wohnung ein Zuschlag von 50 Prozent vorgesehen. Abschläge gibt es für Wohnungen ohne Stromversorgung. Auch Ausnahmen sind im Entwurf enthalten. Sie betreffen etwa Studierendenheime, Pflegewohnhäuser oder Wohnheime für Arbeiterinnen und Arbeiter.

Im Burgenland, wo es eine solche Gebühr nicht gibt, reagierte man auf das Wiener Ansinnen verhalten. SPÖ-Klubobmann Roland Fürst erklärte gegenüber der APA, man werde die Vorlage genau analysieren und schauen, was sie für burgenländische Zweitwohnsitzer bedeutet: "Was wir sicher nicht wollen, ist in diesen Reigen einzusteigen, sich gegenseitig unter den Bundesländern hinauf zu lizitieren." Es könne auch nicht gewollt sein, dass sich das Burgenland nun etwas Vergleichbares für Wiener hier überlegt. Die SPÖ werde jedenfalls das Gespräch mit dem zuständigen Stadtrat (Peter Hanke, SPÖ, Anm.) suchen. "Was wir nicht wollen ist, dass burgenländische Pendler, die in Wien ihre Arbeit leisten, bestraft werden", so Fürst.

Auch die pinke Jugendorganisation JUNOS sieht laut eigenen Angaben "Nachbesserungsbedarf" beim Entwurf. Sie plädiert für eine Ausnahmeregelung für Jüngere. "Wien hat über 193.000 Studierende. Vielfach junge Menschen, die aus ihrem Heimatbundesland in die Hauptstadt gezogen sind, um dort zu studieren. Wir fordern eine Ausnahme für alle unter 26 Jahren", erläuterte Lukas Schobesberger, der Bundesvorsitzende der liberalen Studierenden in einer Aussendung der JUNOS. Die Ausnahme solle für alle gelten, die aktiv einem Studium nachgehen, und zwar egal, ob sie in einem Studentenheim wohnen würden oder nicht.

Ein Novum ist eine Abgabe auf Nebenwohnsitze in Österreich nicht. Auch einige andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen - wobei der Fokus dort zum Teil stark auf Ferienwohnungen gerichtet ist. Am nächsten kommen den Wiener Plänen die Regelungen zu einer Zweitwohnsitzabgabe wohl in Kärnten und Vorarlberg. In Vorarlberg wurde sie gemeinsam mit einer Leerstandsabgabe erst kürzlich beschlossen. Kombiniert können hier bis zu 2.775 Euro im Jahr fällig werden.

In der Steiermark ist seit Oktober 2022 das Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Kommunen können dadurch entsprechende Abgaben im Gemeinderat beschließen und anschließend die Gelder einholen, wobei die Höhe von der Gemeinde innerhalb eines gewissen Spielraums selbst bestimmt werden kann. So dürfen für Wohnungen mit 100 Quadratmeter Nutzfläche maximal 1.000 Euro im Kalenderjahr eingehoben werden. Für bestimmte Wohnungen, Häuser und Personen gelten aber auch Ausnahmen. Mehr als 100 von den insgesamt 286 steirischen Gemeinden heben eine derartige Abgabe ein.

In Salzburg hat das Land im Vorjahr den Gemeinden ermöglicht, seit heuer eine Zweitwohnsitzabgabe einzuheben. Wie viele Gemeinde das schon umgesetzt haben, ist nicht bekannt. Die Stadt Salzburg hat aber jedenfalls eine entsprechende Verordnung beschlossen.

In Tirol gilt seit dem Jahr 2020 das Freizeitwohnsitzabgabegesetz. Für Wohnsitze, die nicht das ganze Jahr, sondern nur zeitweise zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien oder zu Erholungszwecken genutzt werden, muss eine Abgabe entrichtet werden. Deren Höhe der Abgabe bemisst sich in erster Linie nach der jeweiligen Nutzfläche der Wohneinheit. Anfang 2023 ist in Tirol außerdem eine Leerstandsabgabe in Kraft getreten. Eine klassische Zweitwohnsitzabgabe gibt es in Tirol nicht.

Zumindest diskutiert wird über eine Freizeitwohnsitzabgabe in Niederösterreich. Intensiver wurde die Debatte nach der vor wenigen Jahren erfolgten Ausweitung der Parkgebühr-Zonen in Wien.

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  • Dass die SPÖ-NEOS-Regierung in Wien eine Abgabe auf Zweitwohnsitze plant, stößt bei Rot und Pink nicht überall auf große Freude. Die SPÖ im Burgenland reagierte eher zurückhaltend und will das Wiener Rathaus kontaktieren. Die JUNOS pochen auf Ausnahmen für Studierende bis 26 Jahren. Die Abgabe soll in Wien ab dem Jahr 2025 eingehoben werden und für alle jene gelten, die keinen Haupt-, sondern nur einen Nebenwohnsitz in der Stadt haben.