Register von Corona-Spitalspatienten eingerichtet
Per Verordnung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ein Register für hospitalisierte Covid-Patientinnen und -Patienten eingerichtet. Das von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geführte Tool soll Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement sein und der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der Gesundheitsversorgung dienen.
Diese Daten werden laut Verordnung verarbeitet:
- Personenbezogene Daten: Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Postleitzahl des Hauptwohnsitzes
- Daten zum Krankenhausaufenthalt: Krankenanstalten-Identifikationsnummer und -Aufnahmezahl sowie stationärer Status, also ob der Patient etwa auf der Normalstation oder Intensivstation liegt. Auch der "primäre Grund der aktuellen stationären Behandlung" wird erfasst.
- Medizinische Daten: Angaben zu etwaige Vorerkrankungen, der Impfstatus, die festgestellte Virusvariante und auch das Diagnosedatum der Corona-Erkrankung wird erfasst.
Verordnung gilt bis Juni
Auch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn - beispielsweise bezüglich Behandlungsprozessen und -ergebnissen von stationär betreuten Covid-Patientinnen und -Patienten - soll damit erleichtert bzw. möglich gemacht werden. Gemäß der Verordnung, die mit 30. Juni außer Kraft tritt, haben die Länder, die Landesgesundheitsfonds und die Träger von Krankenanstalten ihre Daten täglich der GÖG zu übermitteln, die sie verwenden und in anonymisierter Form verarbeiten darf. Die Ergebnisse werden dann den politischen Entscheidungsträgern - dem Gesundheitsministerium und den Landeshauptleuten - sowie den Landesgesundheitsfonds und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung gestellt.
Bis wann gibt es belastbare Daten?
Auf PULS 24 Anfrage heißt es aus dem Gesundheitsministerium, dass mit dem Aufbau des Registers "bereits begonnen wurde". "In den kommenden Wochen ist mit einem Datenfluss zu rechnen."
Zusammenfassung
- Per Verordnung hat Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ein Register für hospitalisierte Covid-Patientinnen und -Patienten eingerichtet.
- Das von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) geführte Tool soll Grundlage für ein effektives und effizientes Krisenmanagement sein und der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätsberichterstattung in der Gesundheitsversorgung dienen.
- Auch wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn - beispielsweise bezüglich Behandlungsprozessen und -ergebnissen von stationär betreuten Covid-Patientinnen und -Patienten - soll damit erleichtert bzw. möglich gemacht werden.
- Gemäß der Verordnung, die mit 30. Juni außer Kraft tritt, haben die Länder, die Landesgesundheitsfonds und die Träger von Krankenanstalten ihre Daten täglich der GÖG zu übermitteln, die sie verwenden und in anonymisierter Form verarbeiten darf.
- Die Ergebnisse werden dann den politischen Entscheidungsträgern - dem Gesundheitsministerium und den Landeshauptleuten - sowie den Landesgesundheitsfonds und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung gestellt.
- Auf PULS 24 Anfrage heißt es aus dem Gesundheitsministerium, dass mit dem Aufbau des Registers "bereits begonnen wurde". "In den kommenden Wochen ist mit einem Datenfluss zu rechnen."