Rechtsanwälte wollen bessere Gesetze
Darüber hinaus sprach sich Utudjian für eine "kluge" Deregulierung aus. Als Beispiel nannte er die Gesellschaftsgründung. Im Jahr 2024 sei die Sonder-Formvorschrift der Notariatsaktpflicht für die Rechtsform der GmbH als "völlig überholt" anzusehen. Angesichts der nunmehr unterschiedlichen Gründungsformen sei es unverständlich und sachlich nicht zu rechtfertigen, dass GmbH-Gründungen nicht auch durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen können. Die zuletzt erfolgte Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (vor allem für Start-ups gedachte neue Gesellschaftsform, Anm.) sei gut und richtig gewesen. "Aber warum nicht gleich eine umfassende Reform der GmbH?"
Als Maßnahme zur Deregulierung einerseits und zur Sicherung eines niederschwelligen Zugangs zum Recht andererseits verlangte der Anwälte-Präsident auch eine Streichung der Rechtsgeschäftsgebühren, wie sie etwa bei Mietverträgen oder außergerichtlichen Vergleichen anfallen. Es könne nicht im Interesse eines Rechtsstaates sein, dass schriftliche Vereinbarungen unterbleiben, nur weil Menschen und Unternehmen bestrebt seien, hohe Rechtsgeschäftsgebühren zu vermeiden.
Handlungsbedarf herrsche auch bei den Gerichtsgebühren: Deren Höhe sei mittlerweile eine "echte Hürde" beim Zugang zum Recht geworden. Viele Rechtsuchende könnten sich den Gang zu Gericht deshalb nicht mehr leisten, Wirtschaftsstreitigkeiten würden immer öfter im benachbarten Ausland ausgetragen. Österreich sei mittlerweile das einzige europäische Land, dessen Einnahmen aus Gerichtsgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte - ausgenommen Strafvollzug - übersteigen. Unter anderem müsse die Kurve des progressiven Tarifs bei den Gerichtsgebühren abgeschafft und bei hohen Streitwerten die Gebühren gedeckelt werden. Auch bei Vergleichen brauche es eine Reduktion. "Völlig unverständlich" seien auch die hohen Eintragungsgebühren für Grundbuch und Firmenbuch.
Erneut sprach sich Utudjian gegen den Entwurf zur Messenger-Überwachung aus. Dieser greife tief in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ein und genüge nicht den Anforderungen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit beim Schutz des Privat- und Familienlebens. Außerdem könne technisch eine bloße Überwachung der Kommunikation eben genau nicht sichergestellt werden. Darüber hinaus sei es "schlichtweg inakzeptabel, dass keinerlei Schutz der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder Journalistinnen und Journalisten vorgesehen ist".
Kritik übte Utudjian auch am vom Justizministerium "im stillen Kämmerlein" erarbeiteten neuen Entwurf zur Neuregelung der Handysicherstellung. Dieser sei den Anwälten trotz mehrfacher Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt worden, um ihn auf seine Tauglichkeit zu prüfen.
Zusammenfassung
- Rechtsanwälte fordern bessere Gesetze und eine Deregulierung, da die Qualität der Gesetzgebung seit Jahren verbesserungswürdig sei, so Armenak Utudjian, Präsident des ÖRAK.
- Die Streichung der Rechtsgeschäftsgebühren und die Senkung der Gerichtsgebühren sind notwendig, um den Zugang zum Recht zu sichern, da viele Rechtsuchende sich den Gang zu Gericht nicht mehr leisten können.
- Utudjian lehnt die Messenger-Überwachung ab, da sie tief in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre eingreife und keinen Schutz der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern vorsehe.