APA/ROLAND SCHLAGER

Steirisches Bad schließt "Geisteskranke" und Epileptiker aus

In einem steirischen Naturbad sind "Geisteskranke" und Epileptiker scheinbar unerwünscht. Sie sind per Badeordnung von einem Besuch ausgeschlossen.

Auch wenn manch einer bereits vom Sommer träumt, bis zum Beginn der Badesaison dauert es noch eine Weile. Trotzdem sorgt die Badeordnung eines steirischen Freibades derzeit für Stirnrunzeln.

Wie die "Kleine Zeitung" berichtete, werden "Geisteskranke" und Menschen mit Epilepsie aus dem Naturbad Eggersdorf ausgeschlossen.

Fragwürdige Badeordnung

Der dritte Punkt der Badeordnung, Gesundheits- und Hygienebestimmungen, beginnt erst einmal nicht ungewöhnlich. Man ersucht um größte Sauberkeit. So weit, so verständlich.

Die "Kleine Zeitung" hat einen Screenshot der Regeln veröffentlicht. Personen mit ansteckenden Krankheiten, mit Hautausschlägen oder "anderen Anstoß erregenden Krankheiten" sind von einem Besuch des Bades ausgeschlossen, heißt es da.

Und weiter: "Ferner ausgeschlossen sind Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene". Was unter "geisteskrank" zu verstehen ist, bleibt offen.

Antidiskriminierungsstelle seit September aktiv

Ein Badegast hatte das fragwürdige Badeverbot bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark gemeldet. Laut der "Kleinen Zeitung" schickte diese daraufhin bereits im September 2023 ein Schreiben an die Gemeinde Eggersdorf.

Als Betreiber des Naturbades sei diese darum gebeten worden, die Badeordnung zu ändern und einen "diskriminierungsfreien Zugang" zu ermöglichen. Rückmeldung habe es weder auf das erste Schreiben, noch auf eine zweite Anfrage im November gegeben.

Nach Informationen der "Kleinen Zeitung" ist die Angelegenheit laut der Gemeinde Eggersdorf nun jedoch "in Bearbeitung". Diese bestätigt das auch gegenüber PULS 24. 

Spätestens bis zum Beginn der neuen Saison im April werde die Badeordnung entsprechend angepasst, schildert Amtsleiterin Ulrike Gollner. In den Schreiben der Antidiskriminierungsstelle sei keine Frist gesetzt worden.

Badeordnung von anderer Stelle geprüft

Die Amtsleiterin könne sich nicht erklären, wie es zu der Formulierung kommen konnte, zitiert die "Kleine Zeitung". Man wolle niemanden diskriminieren, die Verordnung sei auch von der Bezirkshauptmannschaft geprüft worden. 

Auch gegenüber PULS 24 betont sie, die Baderegeln seien von anderer Stelle abgesegnet worden. "Was in der Vergangenheit war, kann man nicht abändern", so Gollner. Nun müsse geprüft werden, wie die Verordnung künftig anders formuliert wird.

Laut Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, lag "der Anschein der Diskriminierung von Menschen mit psychischen Behinderungen" in einer Stellungnahme gegenüber der "Kleinen Zeitung" auf der Hand. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass "diskriminierende Begriffe in der Badeordnung" nun verschwinden sollen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein steirisches Naturbad schließt "Geisteskranke" und Epileptiker per Badeverordnung von einem Besuch aus, wie zunächst die "Kleine Zeitung" berichtet hat.
  • Ein Badegast hatte das fragwürdige Badeverbot im Naturbad Eggersdorf bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark gemeldet.
  • Bereits im September 2023 soll ein Schreiben an die Gemeinde Eggersdorf ergangen sein, im November folgte ein zweites.
  • Nun sei die Angelegenheit "in Bearbeitung", heißt es vonseiten der Gemeinde.
  • Man wolle die Badeverordnung vor Saisonbeginn anpassen.