Rechtsanwälte kritisieren Entwurf zur Handy-Sicherstellung
Die Einigung "beinhaltet keine personelle und organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der sichergestellten Handydaten, wie von den Rechtsanwälten dringend gefordert", kritisierte Utudjian, der darin die Vorgaben des VfGH widersprochen sieht. Dabei gehe es um das Trennungsprinzip: "Der, der forensisch auswertet, darf nicht der sein, der die Daten aufbereitet." Ohne diese Trennung ändere sich quasi nichts am Status quo.
Herrin des Verfahrens bleibt somit die Staatsanwaltschaft. Die Verwertung von Zufallsfunden wird durch die Neuregelung zwar eingeschränkt (auf die gerichtliche Bewilligung), bleibt aber möglich. "Ich halte es für bedauerlich, dass die Chance für eine rechtsstaatlich saubere Lösung vertan wurde und die Rechte der Betroffenen weiterhin nicht ausreichend geschützt sind."
In der geplanten Novelle wird nicht nur die Handy-Sicherstellung geregelt, vielmehr soll es auch zu weiteren Änderungen der Strafprozessordnung kommen. Da ÖVP und Grüne mittlerweile aber keine Mehrheit mehr im Nationalrat haben, ist die Zustimmung von FPÖ oder SPÖ nötig. Letztere signalisierte diese bereits, wenn auch vorsichtig.
"Das Ergebnis eines politischen Kompromisses" sah zuvor die Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Elena Haslinger. Man werde damit arbeiten können, allerdings sei ein erheblicher Mehraufwand zu erwarten, der auch personell abgebildet werden müsse. Eine große Herausforderung sei unter anderem die kurze Vorbereitungszeit auf die komplexe Neuregelung der Handy-Sicherstellung.
Zusammenfassung
- Der Entwurf zur Neuregelung der Handy-Sicherstellung wird von Armenak Utudjian als 'halbherziger Kompromiss' kritisiert, da er keine personelle und organisatorische Trennung der Datenaufbereitung und -auswertung vorsieht.
- Die Staatsanwaltschaft bleibt Herrin des Verfahrens, und Zufallsfunde können trotz gerichtlicher Einschränkungen weiterhin verwertet werden, was die Rechte der Betroffenen unzureichend schützt.
- Die geplante Novelle der Strafprozessordnung benötigt die Zustimmung von FPÖ oder SPÖ, da ÖVP und Grüne keine Mehrheit mehr im Nationalrat haben.