Nehammer HandyAPA/HELMUT FOHRINGER

Rechnungshof-Kritik an Social-Media-Konten der Regierung

Der Rechnungshof nahm die Social-Media-Accounts diverser Regierungspolitiker unter die Lupe. Kritik gibt es dabei unter anderem an den Konten von Karl Nehammer und Werner Kogler.

In dem Rohbericht des Rechnungshofs geht es um eine oft mangelhafte Trennung zwischen Tätigkeit in der Regierung und der jeweiligen Partei. Sogar rechtliche Probleme könnten so entstehen, zitiert "profil" die Prüfer.

Wer einen Blick auf die Facebook-Seite von Kanzler Nehammer wirft, sieht man eine Mischung aus Inszenierungen als Bundeskanzler und Parteiveranstaltungen als ÖVP-Chef. Diese Vermischung von Partei und Amt ist für den Rechnungshof "problematisch".

Geprüft wurden die Social-Media-Accounts von Vertretern aller fünf Parlamentsparteien, Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ), Wiens Stadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und Oberösterreichs Landesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ).

Kabinettsmitarbeiter betreuen Accounts

Bei Nehammer, Kogler, Doskozil und Wiederkehr hielt der Rechnungshof laut "profil" "kritisch fest", dass die Social-Media-Accounts durch Mitarbeiter der Kabinette mitbetreut worden seien, obwohl sie laut Impressum von den Parteien oder von den Politikern selbst verwaltet würden.

Die Prüfer sehen darin eine "Vermischung der Sphären von Regierungs- und Parteiarbeit - indem Bedienstete der öffentlich-rechtlichen Körperschaften parteipolitische Social-Media-Accounts betreuten".

"Unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz"

Aus Sicht des Rechnungshofes stellt der öffentliche Ressourceneinsatz für diese Seiten nicht nur einen "Vorteil gegenüber Nicht-Regierungsmitgliedern" dar, sondern könnte auch in rechtlicher Hinsicht "problematisch" werden, heißt es in dem Bericht wörtlich. Konkret "könnte eine unzulässige Spende nach dem Parteiengesetz vorliegen".

Reaktion aus dem Vizekanzleramt

Das Vizekanzleramt hebt in einer Reaktion hervor, dass laut Rechnungshof im Gegensatz zu allen anderen geprüften Parteien "nur im Falle der Social-Media-Accounts des Vizekanzlers klar ersichtlich" sei, wer die Medieninhaberschaft innehabe sowie eine "verbindliche, schriftliche Social-Media-Strategie" vorliege.

Von 13 Empfehlungen der Prüfer seien bereits acht erfüllt worden. Betont wird ferner, dass sämtliche Socia-Media-Aktivitäten auf Basis eines Gutachtens der Medienanwältin Maria Windhager gesetzt worden seien. Demnach sei die Nutzung von Mehrfachfunktionen dann zulässig, wenn eine klare Trennung der Ressourcen anhand inhaltlicher Kriterien eingehalten werde.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechnungshof nahm die Social-Media-Accounts diverser Regierungspolitiker unter die Lupe.
  • Kritik gibt es dabei unter anderem an den Konten von Karl Nehammer und Werner Kogler.
  • Konkret geht es um eine oft mangelhafte Trennung zwischen Tätigkeit in der Regierung und der jeweiligen Partei.
  • Sogar rechtliche Probleme könnten so entstehen, zitiert "profil" die Prüfer.