Rechnungshof für bessere Aufsicht über Ärztekammern
Die neun Landesärztekammern sowie die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) sind Selbstverwaltungskörper, mit Pflichtmitgliedschaft für Ärztinnen und Ärzte samt finanzieller Beitragspflicht der Kammerangehörigen. Jede dieser Kammern hat auch eine eigene Aufsichtsbehörde: das Gesundheitsministerium für die ÖÄK, die jeweilige Landesregierung in den Ländern. In Wien ist die Magistratsabteilung (MA) 40 dafür zuständig.
Diese heterogene Zuständigkeit führt aus Sicht des RH, der den Zeitraum von 2018 bis 2023 prüfte, zu Unklarheiten und teils unterschiedlichen Auffassungen zu Aufsichtszielen, Inhalten und Reichweite der (Rechts-)Aufsicht. In dem am Freitag veröffentlichten Bericht wird etwa als unklar kritisiert, weshalb das Gesundheitsministerium beim eigenen Wirkungsbereich teilweise mit mehr Befugnissen ausgestattet war als die MA 40. Dies betraf etwa das Teilnahmerecht an Kammer-Vollversammlungen, das nur für das Gesundheitsministerium gesetzlich verankert war.
Aufgefallen ist dem RH zudem, dass das Gesundheitsministerium im Prüfzeitraum kein einziges Mal Organbeschlüsse der ÖÄK zur Überprüfung angefordert hat, die MA 40 verstärkt erst 2023 (als der interne Streit in der Wiener Kammer eskaliert war, Anm.). Zwei Beschlüsse hob sie wegen Rechtswidrigkeit auf.
RH empfiehlt Gesetzesänderungen
Der RH verweist auch auf den Unterschied zu allen anderen Kammern der freien Berufe. Alle anderen unterstehen, unabhängig von ihrer regionalen Ausgestaltung, jeweils nur einer Aufsichtsbehörde. "Es wäre daher zu prüfen, ob und inwiefern Aufsichtsbestimmungen zu anderen Kammern der freien Berufe für die Ärztekammern zweckmäßig sein könnten. Gegebenenfalls wäre auf entsprechende Gesetzesänderungen hinzuwirken", so der RH in einer Pressemitteilung am Freitag.
Handlungsbedarf sieht der RH auch beim Umgang mit wirtschaftlichen und finanziellen Belangen der Ärztekammern. Verwiesen wird etwa auf das Veranlagungsvermögen allein des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien im Ausmaß von rund 1,46 Mrd. Euro (2022) und der davon betroffenen 12.368 Beitragszahlenden und 3.282 Pensionsbeziehenden. Angesichts dessen "wären gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen neuerlich die Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Aufsichtszuständigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörde zu prüfen", so die Empfehlung des Rechnungshofs.
Zusammenfassung
- Der Rechnungshof fordert Verbesserungen bei der Aufsicht über die zehn ärztlichen Standesvertretungen in Österreich und kritisiert das Fehlen einer übergreifenden Aufsichtsstrategie.
- Im Fokus stehen die großen Immobiliengeschäfte der Wiener Ärztekammer und die Frage, ob die Finanzmarktaufsicht zuständig sein sollte, angesichts eines Veranlagungsvermögens von 1,46 Mrd. Euro.
- Der RH empfiehlt, die Aufsichtsbestimmungen zu überdenken, da die heterogene Zuständigkeit zu Unklarheiten führt, insbesondere im Vergleich zu anderen Kammern der freien Berufe.