Strache-Prozess: Urteil erwartet
Der ehemalige FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache war in der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) zunächst zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden - das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil allerdings auf.
In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der mitangeklagte Klinik-Betreiber Walter Grubmüller hatte der FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet. Grubmüller erhielt ursprünglich zwölf Monate bedingte Haft.
Neue Beweisanträge
Eigentlich war bereits Ende des vergangenen Jahres ein Urteil erwartet worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte am eigentlich letzten Prozesstag kurzfristig und überraschend aber weitere Beweisanträge. Als weitere Zeugen geladen wurden zwei FPÖ-Abgeordnete, deren Unterschrift sich auf dem Initiativantrag befindet: der nunmehrige Kärntner FPÖ-Obmann Erwin Angerer und Peter Wurm.
Zusammenfassung
- In der Neuauflage des sogenannten Prikraf-Prozesses gegen Heinz-Christian Strache könnte es am Dienstag zu einem Urteil kommen.
- Der ehemalige FPÖ-Obmann war in der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) zunächst zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
- Das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil allerdings auf. Es kam zur Neuauflage des Gerichtsverfahrens.