APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER

Primärversorgungseinheiten ab sofort einfacher geregelt

Mit (heutigem) Dienstag ist die Novelle des Primärversorgungsgesetzes in Kraft getreten. Damit werden Kinder-Primärversorgungseinheiten (PVE) ermöglicht, zudem können PVE auch an Wochenenden und Feiertagen zur Akutversorgung öffnen. Ein neues Auswahlverfahren für solche Gesundheitseinrichtungen soll Gründungen rascher ermöglichen und Versorgungslücken füllen, erläutert die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), die eine Online-Plattform mit Infos und Jobangeboten für PVE betreibt.

Aus den bisher 44 Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden, auch mehrere für Kinder sind in Planung. Jede PVE besteht nach den Vorgaben der Novelle aus einem Kernteam mit mindestens zwei Ärztinnen und Ärzten (statt bisher drei) für Allgemeinmedizin und ein oder mehreren Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ordinationsassistentinnen oder -assistenten. Darüber hinaus können orts- und bedarfsabhängig weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen eingebunden werden.

Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen, oder aus einer Kombination von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten. Auch Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, die zur freiberuflichen Berufsausübung berechtigt sind und in der Primärversorgungseinheit hauptberuflich tätig sind, dürfen nun Gesellschafter einer Primärversorgungseinheit sein (multiprofessionelle Gruppenpraxis), wobei eine solche Gruppenpraxis als GmbH betrieben werden muss und die Ärzten die Gesellschaftermehrheit halten müssen.

Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen für Allgemeinmediziner oder Kinderärzte unbesetzt, haben die Ärztekammer und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Medizinerinnen oder Mediziner zu finden. Danach können Land und ÖGK in Abstimmung mit den anderen Krankenversicherungsträgern gemeinsam die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit initiieren. Das bringt ein schnelleres Auswahlverfahren für PVE.

Bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit in einer PVE verbessern laut GÖG nicht nur die Gesundheitsversorgung, sondern auch die Arbeitsbedingungen aller Beteiligten, wurde in der Aussendung betont. Das bestätige die hohe Arbeitszufriedenheit in den bereits gegründeten Einheiten durch bessere Work-Life-Balance, flexiblere Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Teilzeitarbeit. Die Förderung der Primärversorgung in Österreich habe insbesondere durch den Aufbau- und Resilienzplan der EU neuen Schwung bekommen. Dafür wurden 100 Millionen Euro bereitgestellt.

( S E R V I C E - Plattform Primärversorgung der GÖG mit Infos, offenen Stellen usw.: https://primaerversorgung.gv.at/ )

ribbon Zusammenfassung
  • Aus den bisher 44 Primärversorgungseinheiten (PVE) sollen bis 2025 120 in ganz Österreich werden, auch mehrere für Kinder sind in Planung.
  • Darüber hinaus können orts- und bedarfsabhängig weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen eingebunden werden.
  • Der ärztliche Teil des Kernteams kann auch nur aus Fachärztinnen und -ärzten für Kinder- und Jugendheilkunde bestehen, oder aus einer Kombination von Allgemeinmedizinern und Kinderärzten.