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Polaschek kündigt mehr unbefristete Stellen für Postdocs an

Jungforscher sind an Österreichs Universitäten oft prekär beschäftigt. Bei den Prädocs (Uni-Assistenten) sind es 81 Prozent. Bei den Postdocs von Mitte 30 bis Mitte 40, die schon den Einstieg in eine wissenschaftliche Karriere hinter sich haben und deren Stellen über Drittmittel finanziert werden, hat immer noch die Hälfte einen befristeten Vertrag - deutlich mehr als in anderen EU-Ländern. Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) will nun für mehr unbefristete Stellen sorgen.

Konkret soll bis 2027 ein Viertel der befristeten Drittmittel-Verträge von Postdocs entfristet werden, wie das laut Ressort beim gesamten wissenschaftlichen Personal schon jetzt der Fall ist. Für zwölf der 23 öffentlichen Unis soll diese neue Vorgabe in den Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium für die Jahre 2025 bis 2027 festgeschrieben werden. "Das bedeutet ein Plus von 452 unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen, mehr Planungssicherheit für Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschafter und noch mehr internationale Konkurrenzfähigkeit unseres Wissenschafts- und Forschungsstandorts", so der Minister in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Für die Forschenden brächten unbefristete Stellen eine echte Karriereperspektive in der Wissenschaft, die Unis könnten ihre wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter langfristig halten.

Dass das neue Regime in einem ersten Schritt nur für einen Teil der Unis gelten soll, begründet das Ministerium mit den unterschiedlichen Voraussetzungen. An einigen Unis wie etwa der Boku gebe es nämlich schon jetzt einen 25-Prozent-Anteil an unbefristeten Dienstverhältnissen, an anderen wie etwa den Kunstuniversitäten herrschten indes "besondere Rahmenbedingungen". Konkret betroffen von der neuen Regelung sind mit der kommenden Leistungsvereinbarung die Unis Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt, die Wirtschaftsuni, die Medizinischen Unis Wien, Graz und Innsbruck, die Technischen Unis Wien und Graz und die die Veterinärmedizinische Uni in Wien.

An den zwölf betroffenen Standorten haben laut Ministerium 110 der 2.248 Postdocs, die über Drittmittel finanziert werden, schon jetzt einen unbefristeten Vertrag. Um die 25-Prozent-Quote zu erreichen, seien bis 2027 noch insgesamt 452 Beschäftigungsverhältnisse zu entfristen.

Keine Änderung wird die neue Regelung bei den umstrittenen Kettenverträgen an den Unis bringen, gegen die Jungwissenschafter wiederholt mobil gemacht haben. Anders als im allgemeinen Arbeitsrecht ist an den Unis das Aneinanderreihen befristeter Verträge erlaubt. Seit der Novelle des Uni-Gesetzes von 2021 gilt eine Höchstdauer von sechs Jahren, anschließend darf höchstens zweimal verlängert bzw. ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden. Die maximale Höchstdauer aller befristeten Verträge sind in der Regel acht Jahre, danach muss der betreffende Forscher entweder einen unbefristeten Vertrag bekommen oder die betreffende Uni verlassen. Das wird auch nach Einführung von Höchstquoten für befristete Uni-Verträge so bleiben, wie das Ministerium im Frühjahr in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage betont hat. "Auswirkungen auf den § 109 Universitätsgesetz ergeben sich durch die Quoten nicht, da die Höchstbefristungsdauer selbst unverändert bleibt", hieß es darin.

ribbon Zusammenfassung
  • Von den 2.248 Postdocs, die derzeit über Drittmittel finanziert werden, haben bereits 110 einen unbefristeten Vertrag. Die neuen Regelungen sollen in den Leistungsvereinbarungen für 2025 bis 2027 festgeschrieben werden.
  • Die Höchstbefristungsdauer von acht Jahren bleibt unverändert, trotz der neuen Quotenregelung. Dies bedeutet, dass nach dieser Zeit entweder ein unbefristeter Vertrag angeboten werden muss oder der Forscher die Universität verlassen muss.