Pflege: Anerkennung als Schwerstarbeit gefordert
Wie die Abgeordneten Christian Drobits und Josef Muchitsch in einer Pressekonferenz Montagvormittag ausführten, sollen Pflegetätigkeiten grundsätzlich in die begünstigte Schwerarbeiterregelung fallen. Auch für Invaliditätspensionsten sollen Pflegetätigkeiten entsprechend anerkannt werden.
Schwerstarbeit-Kriterien
Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit deutlich geringeren Abschlägen von 1,8 Prozent im Jahr ab 60 in Pension gehen können. Pflegeberufe sind nicht explizit angeführt, mit Ausnahme des Hospizbereichs. Das heißt, die Pflegekräfte können nur über hohen Kalorienverbrauch bei ihrer Tätigkeit oder Nacht-Schicht-Dienste den Status des Schwerarbeiter-Pensionisten erreichen.
Zudem müssen für die Schwerarbeiterpension 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) und zehn Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre Tätigkeit in belastenden Berufen vorgewiesen werden. Der Nachweis ist oft schwierig, wie Robert Steier, Jurist von der Gewerkschaft vida ausführte. Es gebe "sehr mühselige Beweisverfahren". Denn es müssten manchmal kistenweise alte Dienstpläne durchgeschaut werden, ob jetzt ausreichend Nachtdienste geleistet wurden oder man müsse noch einmal darstellen, welche Leistung man im OP-Saal genau gemacht habe.
SPÖ: Ausbildungszeit anrechnen
Nunmehr tritt die SPÖ dafür ein, dass in der Schwerarbeitsverordnung die Betreuung erkrankter, pflegebedürftiger und behinderter Menschen grundsätzlich als besonders belastende Tätigkeit anerkannt wird. Zudem sollen zur leichteren Erreichbarkeit der 540 Versicherungsmonate auch Ausbildungszeiten in vollem Umfang angerechnet werden.
Als dritten wesentlichen Punkt führt die SPÖ an, dass viele aufgrund der anstrengenden Tätigkeit es gar nicht bis zum 60. Lebensjahr im Arbeitsleben schaffen. Daher soll bei der Invaliditätspension die Zeit der Schwerarbeit abschlagsmindernd wirken. Denn wenn jemand mit z.B. 59 Jahren in den Ruhestand tritt, drohen ihm bis zu 13,8 Prozent Abschlag. Bei der Schwerarbeiterregelung ab 60 sind es jedoch maximal neun Prozent.
Nationalratssitzung am Dienstag
Druck gemacht werden soll schon in der morgigen Sondersitzung mit Entschließungs- bzw. Gesetzesanträgen. Parallel läuft bereits eine Online-Petition, mit der auch die Bevölkerung zur Unterstützung der Forderung ersucht wird.
Drobits meinte, die Zeit sei reif, jetzt entsprechende Änderungen vorzunehmen. Auf die Pflegereform zu warten, dauere zu lange. Bei den Justizwachebeamten sei eine entsprechende Neuregelung ja auch möglich gewesen. Muchitsch verwies auf potenziell rund 160.000 Betroffene, darunter 85 Prozent Frauen.
Zusammenfassung
- Pflegetätigkeiten sollen im Pensionsrecht aufgewertet werden.
- Dieses Anliegen macht die SPÖ am Dienstag in der von ihr beantragten Sondersitzung des Nationalrats zum Thema.
- Das heißt, die Pflegekräfte können nur über hohen Kalorienverbrauch bei ihrer Tätigkeit oder Nacht-Schicht-Dienste den Status des Schwerarbeiter-Pensionisten erreichen.
- Daher soll bei der Invaliditätspension die Zeit der Schwerarbeit abschlagsmindernd wirken.